BerufungsverhandlungMann muss für Missbrauch eines Nachbarskinds in Haft

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Der 54-Jährige hatte gehofft, vor dem Landgericht mit einer milderen Strafe davonzukommen - aber vergeblich.
Der 54-Jährige hatte gehofft, vor dem Landgericht mit einer milderen Strafe davonzukommen - aber vergeblich. Sven Hoppe/dpa

Ein 54-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg wird zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann war bereits dreifach einschlägig vorbestraft.

Von Andreas Salch, Ebersberg/München

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Ein 54-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg, der sich seit Anfang November vor dem Landgericht München II verantworten musste, ist jetzt wegen sexuellen Missbrauchs eines kleinen Mädchens aus seiner Nachbarschaft zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Damit bleibt es bei der Strafe, die ein Schöffengericht am Amtsgericht Ebersberg in erster Instanz gegen den Mann wegen der Tat verhängt hatte. Mit seiner Berufung gegen diese Entscheidung vor dem Landgericht München II hatte der 54-Jährige gehofft, noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Der Mann, der selbst Kinder hat, ist jedoch dreifach einschlägig vorbestraft. Ebenso wie vor dem Amtsgericht hatte er auch in dem Berufungsverfahren den sexuellen Übergriff auf das Kind eingeräumt.

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