Prozess am Landgericht München:Schläge mit Hammer und Bolzenschneider

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Zwischen einer 56-Jährigen und dem Mitarbeiter einer Gärtnerei kommt es zum Streit. Nun ist die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II angeklagt.

Von Andreas Salch, München

Eine biologisch-technische Assistentin, die zuletzt in einer Gärtnerei im nördlichen Landkreis arbeitete, soll dort Anfang April vergangenen Jahres einen Mitarbeiter unter anderem gewürgt und mit Füßen getreten haben. Außerdem soll die 56-Jährige versucht haben, mit einem Bolzenschneider auf den Mann einzuschlagen - was aber misslang, da dieser den Schlag mit den Händen abwenden konnte. Für die mutmaßliche Attacke muss sich die biologisch-technische Assistentin jetzt vor dem Landgericht München II verantworten.

In erster Instanz war sie unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Bei der Tat am 2. April vorigen Jahres soll die 56-Jährige zudem mit einem Hammer die Glasscheiben einer Eingangstüre zu der Gärtnerei eingeschlagen und ein Telefon geklaut haben. Als Polizisten sie festnehmen wollten, habe sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft, massiv Widerstand geleistet und zwei Beamten leicht verletzt. Zum Auftakt der Verhandlung, antwortete die Frau auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Vorwürfe zuträfen: "Stimmt so nicht." Die 56-Jährige hatte die Gärtnerei Ende 2019 zusammen mit einem Bekannten eröffnet. Wegen der Corona-Krise soll es jedoch schon bald zu finanziellen Schwierigkeiten gekommen sein. Darüber hinaus, so die Angeklagte, kam es zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen mit ihrem Geschäftspartner. Als Konsequenz hieraus sei sie im Januar 2021 aus dem mit ihrem Geschäftspartner geschlossenen Vertrag ausgestiegen. Am Tag der mutmaßlichen Tat habe sie auf dem Gelände der Gärtnerei eine Waschmaschine nutzen wollen, sagte die 56-Jährige bei ihrer Vernehmung. Sie sei davon ausgegangen, dass sie nach wie vor das Betriebsgelände betreten dürfe. Doch das traf nicht zu. Als sie ein Mitarbeiter ihres ehemaligen Geschäftspartners "prolomäßig" angeredet haben soll, sei die Situation eskaliert.

Die Aggression sei von dem Mitarbeiter ausgegangen, behauptete die biologisch-technische Assistentin. Worauf der Vorsitzende Richter erwiderte: "Wir müssen Ihnen nicht alles glauben, was Sie uns erzählen." Ein Urteil in dem Prozess steht noch aus.

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