Ein Bild der Verwüstung bietet sich Rettungskräften am 9. Januar auf der A 99 bei Vaterstetten. Drei Sattelschlepper sind dort zusammengestoßen, ein 52-jähriger Lastwagenfahrer kommt dabei ums Leben. Neben dem Unfall selbst macht den Rettern das Verhalten einiger Autofahrer zu schaffen, die versuchen, sich durchzudrängeln und dabei Feuerwehr und Krankenwagen behindern.
Ab nach München heißt es Anfang Januar für einen jungen Mann – ein Ausflug, der den 32-Jährigen allerdings länger hinter Gitter bringen könnte: Er soll systematisch die Konten seines mittlerweile verstorbenen Stief-Opas abgeräumt haben, der alte Mann wäre darum fast aus dem Pflegeheim geflogen. Das Amtsgericht Ebersberg verweist den Fall ans Münchner Landgericht, wegen der Schwere der angeklagten Fälle reiche die Höchststrafe, die ein Amtsgericht verhängen kann, nicht aus.
Dass Schulkinder gelegentlich zu spät zum Unterricht kommen, ist nicht gerne gesehen – aber keine große Sache. Wenn nun allerdings die Beschulten pünktlich in der Lehranstalt eintreffen, dort aber nichts stattfindet, weil das Landratsamt zu spät dran war, einen Schulausfall wegen Schneechaos zu verkünden, ist der Ärger groß. So geschehen am 17. Januar, anschließend klingt Landrat Robert Niedergesäß ein bisschen wie ein viel zu spät gekommener Schüler, der versichert, so etwas werde nicht mehr vorkommen.
Keiner kommt mehr rein, heißt es am 29. Januar bei der Vaterstettener VHS – nämlich in die Computer der Bildungseinrichtung. Diese wurden von Unbekannten gehackt, bis alles wieder reibungslos läuft, dauert es mehrere Wochen.
Ein tragischer Unfall findet Mitte Februar seine Fortsetzung am Amtsgericht Ebersberg. Ein 52-Jähriger hatte im November 2022 unter Drogeneinfluss mit seinem Sportwagen einen Kleinwagen gerammt, dessen Fahrerin starb. Das Gericht verurteilt den geständigen Unfallfahrer zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Verurteilte legt Berufung ein, das Landgericht folgt aber im Juli weitgehend der Erstinstanz, die Strafe fällt nur um einen Monat geringer aus.
Dass sich jemand beschwert, weil ein verlangter Preis angeblich zu hoch ist, dürfte gelegentlich vorkommen. Dass aber jemand einen Preis für zu niedrig hält und das auch von einem Gericht feststellen lassen möchte, ist wohl eher selten. Ein Kirchseeoner behauptet Ende Februar vor dem Verwaltungsgericht in München aber genau das: Der für die Gemeinde zuständige Wasserversorger habe zu geringe Gebühren verlangt. Das Gericht folgt dem zwar nicht, in einer anderen Sache indes schon: Der Kläger bekommt eine Entschädigung zugesprochen, weil er sich – ganz klassisch – beschwert hatte, dass die Müllgebühren zu hoch seien.

Zahlreiche Frauen haben ein Jahr lang unter dem Dach des Kunstvereins Ebersberg Korallen gehäkelt – wegen der Schönheit der wollenen Objekte und für den Schutz maritimer Ökosysteme. Im März ist das Riff, ein verspieltes, buntes, fröhliches Mahnmal, dann erstmals öffentlich zu sehen. Ausgestellt werden all die Kugeln und Tentakeln, Girlanden und Säulen, Wellen und Puschel in „La Garaasch“, einer Art Außenstelle des Kunstvereins in der Altstadtpassage. Am Ende gibt es eine Versteigerung, deren Erlös der Rettung der Weltmeere zugute kommt.



