KommunalfinanzenEbersberger Landrat verhängt Haushaltssperre

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Im Ebersberger Landratsamt muss ganz massiv gespart werden.
Im Ebersberger Landratsamt muss ganz massiv gespart werden. Christian Endt

Zum ersten Mal in der Geschichte wird dieser Schritt im Landkreis Ebersberg erforderlich. Gespart wird sogar beim Büromaterial.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

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„Wir stehen mit dem Rücken zur Wand“, diesen Satz hat der Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß (CSU) schon häufiger in Bezug auf die Kommunalfinanzen gesagt. Nun zeigt sich aber auf ganz handfeste Weise, wie dramatisch die finanzielle Lage des Landkreises Ebersberg ist: Zum ersten Mal in der Geschichte wird der Landrat eine Haushaltssperre verhängen. Erlassen wird sie laut Niedergesäß sehr wahrscheinlich im Laufe des Monats Juli, wie lange sie gilt, ist derzeit noch unklar – entweder, bis sie ganz oder teilweise aufgehoben wird oder das Haushaltsjahr endet.

Angekündigt hat Niedergesäß die Maßnahme am Donnerstag im Jugendhilfeausschuss, hier wurde deutlich, dass das für dieses Jahr eingeplante Budget hinten und vorn nicht reicht, ähnlich sieht es in anderen Bereichen aus. Dabei hatte der Landkreis im Widerspruch zu seiner eigenen Finanzleitlinie sogar in diesem Jahr schon von vornherein mit einem Minus geplant. Die Haushaltssperre wird derzeit durch das Finanzmanagement vorbereitet, erlassen wird sie dann durch eine schriftliche Verfügung des Landrats.

Am Donnerstag hat Landrat Robert Niedergesäß die Haushaltssperre im Jugendhilfeausschuss angekündigt, erlassen wird sie wohl in den nächsten Wochen.
Am Donnerstag hat Landrat Robert Niedergesäß die Haushaltssperre im Jugendhilfeausschuss angekündigt, erlassen wird sie wohl in den nächsten Wochen. Christian Endt

Betroffen sind viele Bereiche, wie Niedergesäß erläutert: Sach- und Dienstleistungen, laufende Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, Büromaterial oder auch             Dienstleistungsverträge. „Bei einer Haushaltssperre müssen diese Ausgaben daraufhin geprüft werden, ob sie zwingend erforderlich sind, bereits rechtlich gebunden sind oder aufgeschoben werden können. Nicht zwingend erforderliche Beschaffungen oder Dienstleistungen werden bis zur Aufhebung der Haushaltssperre zurückgestellt beziehungsweise erst mit dem neuen Haushalt bewilligt, der dann die entsprechende Finanzierung aufweist“, erläutert Niedergesäß. Auch Nachbesetzungen beim Personal werden vorerst gestoppt.

Zuschüsse für das Ehrenamt sind nicht betroffen

Welche Aufträge konkret nicht vergeben werden, obwohl sie für das zweite Halbjahr in Planung wären, dazu gibt es aus dem Landratsamt noch keine Aussage. Daran arbeite das Finanzmanagement noch, so Niedergesäß. Das gilt auch für das Streichen von freiwilligen Leistungen. Derzeit sei beabsichtigt, dass jede Kostenstelle drei Sparvorschläge aus dem eigenen Bereich machen und die Einsparungen strikt umsetzen müsse. Von der Haushaltssperre werden aber, wie Niedergesäß betont, Zuschüsse an Vereine, Ehrenamtliche und Kulturschaffende ausgenommen. Der Einsparbeitrag wäre hier laut dem Landrat gering, der Nutzen der geförderten Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises aber hoch.

Die Investitionen, die der Landkreis plant, sollen von der Sperre nicht betroffen sein. Laut Niedergesäß ist nicht geplant, bereits beschlossene Investitionen wieder zurück auf die Warteliste zu setzen. Auch die großen Schulbauten, die der Landkreis in den nächsten Jahren angehen will, seien kein Thema der Haushaltssperre. Geplante Straßensanierungsmaßnahmen hingegen könnten zeitlich geschoben werden.

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