Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Dealer auf der Anklagebank

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Ein 31-Jähriger hat im vergangenen Jahr am Grafinger Bahnhof Haschisch an 14- und 15-jährige Mädchen verkaufen wollen. Nun muss er sich dafür vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten.

Von Karlotta Hohmann, Ebersberg

Im Sitzungssaal II des Ebersberger Amtsgerichts ist es still. Man wartet. Schließlich kommt Richter Frank Gellhaus, begleitet von zwei Schöffen, man erhebt sich, man setzt sich wieder. Doch der Verteidiger fehlt, also erhebt man sich wieder, als der Richter und die Schöffen den Saal verlassen und wartet schließlich ein weiteres Mal. Als der Verteidiger endlich kommt, kann die Verhandlung beginnen. Es geht um ein Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz, also um den Handel und Besitz einer nicht geringen Menge an Drogen.

Angeklagt ist ein 31-jähriger Mann, der am Grafinger Bahnhofsplatz einer Gruppe aus drei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren 1,01 Gramm Haschisch zum Preis von acht Euro anbot. Diese lehnten ab und entfernten sich. Auch der Mann zog zunächst weiter, konnte wenig später aber von einer Polizeistreife geschnappt werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand man schließlich Betäubungsmittel, die durch die Polizei sichergestellt werden konnten.

Der Angeklagte ist bereits in einer Erziehungsanstalt untergebracht

Dem Angeklagten wurde nun vorgeworfen, durch selbstständiges Handeln versucht zu haben, als Person über 21 Jahren Betäubungsmittel unerlaubt an Personen unter 18 Jahren abgegeben haben zu wollen, des Weiteren Betäubungsmittel ohne schriftliche Erlaubnis für den Erwerb besessen und durch eine weitere selbständige Handlung zwei Polizisten bei der Vollstreckung des Gesetzes Widerstand geleistet zu haben, in dem er ihre Abfahrt durch eine Hand in der Tür und einem Fuß unter dem Vorderreifen verhindert haben soll.

Der Verteidiger des Mannes schlug nach Verlesung der Anklageschrift mit Hinweis auf die Vorstrafen seines Mandanten vor, das Verfahren einzustellen. Der Angeklagte wurde nämlich unter anderem durch das Amtsgericht Rosenheim bereits zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Unterbringung nach Paragraph 64 der Strafprozessordnung verurteilt und ist demnach momentan ohnehin in einer Erziehungsanstalt untergebracht. Vor diesem Hintergrund stimmten Richter Frank Gellhaus und die ihm zur Seite stehenden Laienrichter dem Verteidiger zu, sodass das Verfahren eingestellt wurde.

So war die Verhandlung nach wenigen Minuten bereits wieder beendet. Immerhin konnten sich alle Prozessbeteiligten an diesem Tag ein bisschen sportlich betätigen, schließlich mussten sie sich in der kurzen Zeit insgesamt gleich sechs Mal von ihren Plätzen erheben.

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