Süddeutsche Zeitung

Tierseuche:Geflügelpest breitet sich aus

Das Landratsamt informiert über verschärfte Sicherheitsmaßnahmen.

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gelten jetzt bayernweit verstärkte Sicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Darüber informiert nun das Landratsamt Ebersberg. Grund ist die Tatsache, dass sich die Tierkrankheit ausgebreitet hat. In Bayern gab es seit Oktober bisher vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut.

Wie das Veterinäramt Ebersberg informiert, sind deshalb folgende Regelungen auch für kleinere Geflügelhaltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln sowie Enten und Gänsen bis zu 1000 Tieren in Kraft gesetzt: strikte Zutrittsbeschränkungen, die Pflicht zur Benutzung einer betriebseigenen Schutzkleidung und zur ordnungsgemäßen Schadnager-Bekämpfung sowie umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte bis auf weiteres verboten. Es besteht ein Fütterungsverbot für Wildvögel. Nähere Einzelheiten kann man in der Allgemeinverfügung des Landkreises Ebersberg nachlesen. Man findet sie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de in der Rubrik "Allgemeinverfügungen".

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogel-Monitoring zudem weitergeführt. Aus diesem Grund sollten Bürgerinnen und Bürger Ansammlungen von toten Wasservögeln dem Veterinäramt melden.

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