In den vergangenen Wochen war Angela Rupp vom Ebersberger Frauennotruf viel damit beschäftigt, Anträge zu stellen. Seit Ende November ist bekannt, dass der Verein „Frauen helfen Frauen“ die Trägerschaft für das geplante Frauenhaus im Landkreis Ebersberg übernehmen wird, am 30. November war der letzte notwendige Antrag auf Förderung gestellt, wie die Geschäftsführerin der Beratungsstelle sagt. „Sobald alles vom Ministerium bewilligt ist, geht es los.“ Wann das genau sein wird, ist jedoch unklar – bei der Beratungsstelle rechnet man aktuell ungefähr mit März oder April, bis das Frauenhaus tatsächlich die ersten schutzsuchenden Frauen und deren Kinder aufnehmen kann. Im Januar, so viel ist sicher, wird es definitiv nichts.
Das fällt insofern auf, als in der Pressemitteilung des Landratsamts vor gut fünf Wochen, in dem die Trägerschaft bekannt wurde, noch von „möglichst ab Januar 2025“ die Rede war. Wenn man nun jedoch hört, was Rupp erzählt über all die Aufgaben, die zuvor noch erledigt werden müssen, scheint das von Beginn an ein äußerst unrealistisches Datum gewesen zu sein. Denn die Bewilligung des zuständigen Ministeriums für den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn müsse „unbedingt abgewartet“ werden, so Rupp. Und aus Erfahrung weiß sie, dass die Anträge nicht alle im Dezember abgearbeitet werden, sondern nach und nach im Laufe des Frühjahrs eintrudeln. Das kann bereits im Januar der Fall sein, aber eben auch erst im März – oder irgendwann dazwischen.
Würde schon jetzt Personal kostenpflichtig ausgeschrieben oder gar eingestellt werden, eine Küche für das Haus oder andere notwendige Möbel bestellt werden, dann würde das laut Rupp so ausgelegt, dass der Träger mit der Maßnahme bereits begonnen hat, bevor die Finanzierung bewilligt wurde – und somit den Anspruch auf eben jene verlieren.
Das bedeutet auch: Aktuell gibt es beim Frauennotruf kein Personal für das Frauenhaus. Die bislang angefallenen Aufgaben, vom Anträge stellen bis hin zum Fundraising, hat Rupp „nebenher“ erledigt. Dabei hätten allerdings die Frauen, die täglich in die Beratung kommen und akut Hilfe benötigen, nun einmal Vorrang, so die Geschäftsführerin. Sie persönlich sieht die Situation nicht ganz so negativ – oder versucht es zumindest. „Ebersberg beziehungsweise unsere Vereinsgründerinnen warten seit 30 Jahren auf ein eigenes Frauenhaus für den Landkreis“, sagt sie. Und ein solches werde in Kürze definitiv eröffnen, das ist die Hauptsache. „Dann ist es nun eben März oder April.“ Außerdem freuen sich Rupp und ihre Mitarbeiterinnen sehr über die große Bereitschaft in der Bevölkerung und vonseiten der Politik, den Verein in Hinblick auf das Frauenhaus zu unterstützen, „dafür sind wir sehr dankbar“. So gab es kurz vor Weihnachten erst eine Spendenübergabe im Landratsamt, als das Ehepaar Birgit und Axel Weingärtner aus Vaterstetten 3000 Euro für das Projekt überreichte.
Das Gewalthilfegesetz hat die Ex-Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt
Gäbe es das geplante Gewalthilfegesetz schon, könnte das alles womöglich anders aussehen. Ende November hat das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf beschlossen; damit das Gesetz verabschiedet werden kann, sind nun noch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob das in der aktuellen Legislaturperiode geschehen wird, ist unklar – noch steht nicht einmal fest, wann genau es zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag kommt. Als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Ampel-Aus verkündete und dass man die verbliebene Zeit noch nutzen wolle, um einiges auf den Weg zu bekommen, hat Angela Rupp ganz genau zugehört: „Der Herr Bundeskanzler hat ja ein paar Dinge genannt, aber das Gewalthilfegesetz habe ich da vermisst“, sagt sie.
Mit dem Gesetz, das im Koalitionsvertrag der Ex-Ampel-Regierung angekündigt wurde, soll es ein „verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ geben, so schreibt es die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Demnach steht im Mittelpunkt „ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen“.
Konkret würde das für das Ebersberger Frauenhaus bedeuten: Die Finanzierung wäre gesichert. Unter der aktuellen Gesetzeslage ist sie das nämlich nicht: Jedes Jahr aufs Neue muss Rupp Finanzierungsanträge für die Maßnahme stellen, darüber hinaus sind Spenden notwendig sowie der freiwillige Zuschuss vom Landkreis. Dabei bedeutet freiwillig: Wenn es beim Haushalt Spitz auf Knopf steht, wird bei den freiwilligen Leistungen der Rotstift angesetzt, nicht bei den Pflichtaufgaben – und derzeit ist der Geldbeutel des Landkreises alles andere als prall gefüllt.
Auch wenn es bislang keinerlei Äußerungen in eine solche Richtung im Kreistag gibt – im Gegenteil: Alle Fraktionen sind sich einig über die Notwendigkeit eines Frauenhaus –, besitzt auch dort niemand eine Glaskugel. Sollte also der Fall eintreten, dass sich der Landkreis das Frauenhaus nicht mehr leisten kann, hätte dies weitreichende Konsequenzen. Denn laut der „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe“ des Bayerischen Familienministeriums ist eine staatliche Förderung nur dann möglich, wenn sich der Landkreis an den Kosten beteiligt.
„Mit dem Gewalthilfegesetz hätten wir einfach auch mehr Zeit für die Beratung, also für unsere eigentliche Aufgabe – anstatt uns ständig um die Finanzierung kümmern zu müssen“, sagt Angela Rupp. Und dass es daran einen großen Bedarf gibt, zeigen die Zahlen: Bis Mitte Dezember 2024 haben sich 407 Frauen, deren Angehörige oder Fachkräfte an den Frauennotruf gewandt; insgesamt gab es 1050 Kontakte – beide Zahlen befinden sich auf dem Vorjahresniveau, wie die Geschäftsführerin sagt.



