Der Landkreis Ebersberg verhängt in Eigenregie einen de facto Aufnahmestopp - auch wenn das offiziell nicht so heißen darf - für Flüchtlinge, und wie reagieren die übergeordneten Stellen, also die Staats- und Bezirksregierung? Gar nicht. Selbst auf Nachfrage gibt es bestenfalls Zitate aus Gesetzen und Verordnungen. Was ausdrücklich und auffällig fehlt, ist ein Passus, den man in früheren Zeiten als Poenformel bezeichnet hat: Also was passieren soll, wenn etwa der Landkreis Ebersberg sich nicht an die zitierten Pflichten hält. Das ist auf den ersten Blick sonder- und auf den zweiten nachvollziehbar.
Flüchtlingsunterkünfte:Aus der Not eine Tugend
Wenn der Landrat von Ebersberg öffentlich erklärt, der Landkreis werde bis auf weiteres keine Flüchtlinge mehr aufnehmen, müsste München eigentlich reagieren. Doch aus der Landeshauptstadt kommt nur Ausweichendes - und das hat seine Gründe.
Von Wieland Bögel
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