Amtsgericht Ebersberg:Familienzoff im Supermarkt

Amtsgericht Ebersberg: Im Supermarkt gibt es viel Auswahl - manchmal aber auch viel Ärger, wie in einem Fall, der nun am Ebersberger Amtsgericht verhandelt wurde.

Im Supermarkt gibt es viel Auswahl - manchmal aber auch viel Ärger, wie in einem Fall, der nun am Ebersberger Amtsgericht verhandelt wurde.

(Foto: Martin Wagner via www.imago-imag/imago images)

Ein in einem Laden und davor ausgetragener Familienstreit beschäftigt das Gericht. Das muss entscheiden, wer nun wen beleidigt hat.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Hat eine 59-Jährige die Tochter ihrer Cousine durch einen Supermarkt im südlichen Landkreis verfolgt, beschimpft und auf dem Parkplatz sogar angegriffen und bespuckt. Oder hat der Ehemann der jungen Frau deren ältere Verwandte grundlos beleidigt? Darum ging es nun am Ebersberger Amtsgericht, auf der Anklagebank saß der angebliche Beleidiger - der den Vorwürfen vehement widersprach.

Die Verwandte seiner Frau hatte bei der Polizei ausgesagt, sie habe das Pärchen zufällig im Supermarkt getroffen und freundlich gegrüßt. Daraufhin habe der nun Angeklagte sie als "alte Hure" beschimpft. Der wiederum schilderte die Sache vor Gericht komplett anders. Es sei richtig, dass man sich zufällig in dem Supermarkt begegnet sei, so der 34-Jährige aus dem südlichen Landkreis - freundlich gegrüßt habe die Verwandte seiner Frau aber nicht. Stattdessen habe sie mit einem provokanten Unterton so etwas in der Art wie "na, ihr zwei" gesagt.

Hintergrund sind angebliche Verleumdungen und ein Streit um ein Grundstück

Die beiden Angesprochenen hätten zunächst versucht, sie zu ignorieren, doch die hätte immer weiter auf ihn und seine Frau eingeredet und sie bedrängt, so der Angeklagte. Schließlich hätten sie sich an einen Supermarktmitarbeiter um Unterstützung gewandt, da sei die ältere Verwandte dann weggegangen. Aber nur kurz, an der Kasse habe sie das Paar erneut angegangen, sie mit ihren leeren Einkaufswagen angerempelt und die beiden als "Schweine" tituliert.

Auf dem Parkplatz habe die angeblich Beleidigte dann einen Zettel an die Scheibe des Autos vom Angeklagten und seiner Frau geheftet. Als letztere das Papier wegwarf, sei die Verwandte auch schon auf das Auto zugekommen, habe erneut Beleidigungen ausgestoßen, seine Frau, die schon im Auto saß, bedrängt und angespuckt, so der Angeklagte weiter. Schließlich habe er die Tante zur Seite geschoben, dann seien sie weggefahren. Die Frau des Angeklagten bestätigte die Geschichte und berichtete, dass man in keinem guten Verhältnis zueinander stehe.

Warum, das konnten weder der Angeklagte und seine Frau, noch die mutmaßlich Geschädigte genau erklären. Erstere Partei beschuldigte die Tante, sie erzähle Lügengeschichten und Verleumdungen. Außerdem soll sie ihre Cousine, die Mutter der Frau des Angeklagten, ebenfalls ständig belästigen. Die Geschädigte bestätigte dies, allerdings klang das bei ihr so, dass man sie fälschlich der Lästerei bezichtige. Außerdem gibt es wohl nach Aussage beider Parteien noch einen Streit um ein Grundstück, das der Geschädigten gehört, und welches die Verwandtschaft nicht betreten soll - warum diese das wollen sollten, wurde ebenfalls nicht ganz deutlich.

Eine Einstellung des Verfahrens hatte der Angeklagte abgelehnt, er sei ja unschuldig

Vor diesem Hintergrund hätte das Verfahren um die Beleidigung - Anzeige erstattet hatten beide Parteien - eigentlich schon lange eingestellt werden sollen, angeregt war eine Verständigung und die Verpflichtung der Geschädigten sich der Schwester ihrer Cousine nicht zu nähern. Die Tante hatte dem zugestimmt, der nun Angeklagte nicht, weshalb er einen Strafbefehl über 800 Euro hätte zahlen sollen. Er habe der Verständigung nicht zustimmen können, so der 34-Jährige, genausowenig dem Strafbefehl: "Ich habe nichts getan und das lasse ich mir auch nicht vorwerfen."

Nachdem das Gericht die Aussage der Zeugin gehört hatte, schloss es sich dieser Sichtweise an: Die Geschichte der Geschädigten sei voller Erinnerungslücken, sie habe sie außerdem in wichtigen Teilen, etwa was der Angeklagte nun genau gesagt haben soll und was auf dem Parkplatz geschah, komplett anders erzählt, als bei der Polizei, so die Staatsanwältin. Sie beantragte daher Freispruch. Dem folgte Richterin Vera Hörauf, der Angeklagte wurde freigesprochen.

Die juristischen Auseinandersetzungen mit Verwandtenbezug dürften für ihn und seine Frau indes weitergehen: Derzeit versuchten die beiden beim Familiengericht eine Abstandsverfügung gegen die Tante durchzusetzen, was aber bislang abgelehnt wurde. Ob sie da nicht etwas machen könnte, wollte der Angeklagte von der Richterin am Schluss noch wissen. Die musste verneinen - für Familienrecht seien die Kollegen zuständig.

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