Amtsgericht Ebersberg:Zu tiefe Einblicke

Amtsgericht Ebersberg: Wie kurz dürfen kurze Hosen sein? Darum ging es nun am Amtsgericht Ebersberg.

Wie kurz dürfen kurze Hosen sein? Darum ging es nun am Amtsgericht Ebersberg.

(Foto: Alexander Blum/dpa)

Das Tragen sehr kurzer Hosen in der Öffentlichkeit bringt einen Mann vor das Ebersberger Amtsgericht.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die short Shorts, also die kurzen kurzen Hosen, haben seit mehr als 60 Jahren ihren festen Platz in der Geschichte der Popmusik. Das Kurzhosen-Lied der Royals Teens aus dem Jahr 1958 wird heute noch von vielen gemocht - echte kurze kurze Hosen dagegen nicht immer, nicht zuletzt, wenn diese keinen festen Platz am Körper des Trägers haben. So geschehen vor einem halben Jahr in einem Café im westlichen Landkreis, weshalb sich der Hosenträger nun vor Gericht verantworten musste.

Vorgeworfen wurden dem 60-Jährigen exhibitionistische Handlungen zulasten der Angestellten des fraglichen Cafés. Dort hatte der Angeklagte im Sommer des öfteren Station gemacht, sich einen Kaffee geholt und sich zum Rauchen auf die Terrasse gesetzt. Dass er dabei ziemlich knapp bekleidet war - unter anderem eben mit der sehr kurzen Hose - war unumstritten, genau wie die Tatsache, dass sich beim Sitzen gewisse Einblicke ergaben. Konkret hatte man den Penis des Angeklagten zumindest ein Stück weit sehen können. Was aber, so beteuerte es der Angeklagte, ein reines Versehen gewesen sei, das er erst bemerkt habe, als die Polizei ihn wegen der Exhibitionismusvorwürfe vernommen hatte.

Zunächst gingen die Café-Mitarbeiterinnen von einem Versehen aus, aber es kam öfter vor

Angezeigt hatten den Mann die Mitarbeiterinnen des Cafés, allerdings erst, nachdem der nun Angeklagte einige Male mit seinen zu kurzen Hosen dort aufgetaucht war. Beim ersten Vorfall hätten sie noch an ein Versehen gedacht, sagten beide Mitarbeiterinnen vor Gericht aus. Sie hätten das sogar noch ein bisschen lustig gefunden, ein unglückliches Missgeschick eben.

Immer weniger lustig sei es aber geworden, als der Angeklagte über einige Wochen immer wieder samstags in seinen knappen Hosen im Café auftauchte und sich jedes Mal an den gleichen Platz im Außenbereich so hinsetzte, dass man vom Inneren des Ladens ins Innere der Hose sehen konnte. Zudem, so die Zeuginnen übereinstimmend, hätten sie den Eindruck gehabt, der Angeklagte suche Blickkontakt zu ihnen, während er unzureichend bekleidet auf der Terrasse saß. Nach etwa einen Monat reichte es den Mitarbeiterinnen dann, sie erstatteten Anzeige. Den Ausschlag habe gegeben, dass an dem letzten Samstag auch deren Kinder in dem Café anwesend waren, so die Zeuginnen.

Die Richterin empfiehlt dem Angeklagten das Tragen von Unterwäsche

Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei beiden Zeuginnen und beteuerte erneut, es habe sich um ein Versehen gehandelt. Zumindest diese Entschuldigung und die Tatsache, dass der 60-Jährige nicht vorbestraft ist, könne man zu seinen Gunsten werten, so der Staatsanwalt. Ansonsten sei das mit dem Versehen nicht glaubwürdig, "vielleicht, wenn es einmal passiert, aber doch nicht drei oder vier Mal, da merkt man doch was". Der Verteidiger hielt dagegen, dass auch mehrere Versehen hintereinander eben Versehen seien und forderte Freispruch. So sei das Verhalten des Angeklagten sehr untypisch für einen Exhibitionisten: "Da ist jemand 60 Jahre lang nicht straffällig und geht dann plötzlich ins Café, um zwei Zentimeter seines Penis zu zeigen - allen, die ganz genau hinschauen."

Die Richterin folgte dennoch der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte wurde zu 75 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Die Aussage, er habe nicht bemerkt, dass man in seine Hose sehen konnte, sei nicht glaubhaft, ebenso sei es verwunderlich, "dass man nicht auf die Idee kommt, etwas drunter anzuziehen".

Zur SZ-Startseite

SZ PlusViel Arbeit mit "Querdenkern"
:Long Covid in der Amtsstube

Die meisten Corona-Maßnahmen sind längst aufgehoben, deren Gegner beschäftigen Polizei und Justiz aber weiterhin. Vor allem aus Poing hat das Gericht in Ebersberg viele Stammgäste.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: