Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:Die Ware liegt auf dem Revier

Ein junger Mann ist wegen Betrugs angeklagt. Seine Entschuldigung: Die Polizei war's.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Ein sehr schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis hatte im vergangenen Sommer ein Mann zu beklagen, der sich im Internet einen Laptop gekauft hatte: Das Geld, 430 Euro, hatte er dem Verkäufer zwar überwiesen, das Produkt war jedoch nie bei ihm eingetroffen. Nun stand der 29-Jährige vor Gericht, der dafür verantwortlich ist, seine Erklärung für das gescheiterte Geschäft war einigermaßen kurios.

Der Sachverhalt an sich steht außer Frage, auch der Angeklagte bestritt nicht, das Gerät zum Verkauf angeboten, dafür Geld überwiesen bekommen, die Ware indes nie verschickt zu haben. Allerdings sei nicht er an der ganzen Unbill schuld, so der junge Mann aus dem südlichen Landkreis, sondern die Polizei. Die habe nämlich just zwei Tage nachdem das Geschäft via Ebay abgewickelt wurde, seine Wohnung durchsucht. Offenbar ging es dabei um eine Drogensache, und offenbar wurden die Beamten auch nicht fündig, das Verfahren sei eingestellt worden, so der Angeklagte. Im Zuge der Ermittlungen wurden aber sämtliche Kommunikationsgeräte des Angeklagten zeitweilig beschlagnahmt, darunter auch der bereits verkaufte Laptop.

"Das alles hat mich ein bisschen überrumpelt"

Den er nur deshalb veräußern wollte, weil er damals knapp bei Kasse war, so der arbeitslose Angeklagte. Er gab auch offen zu, dass er nicht mehr so richtig einen Überblick über seine Finanzen habe. So konnte er die Nachfrage, ob er Schulden habe und wie hoch die seien, auch nicht beantworten. Er wusste aber noch, dass er sich ein neues Mobiltelefon von dem Erlös aus dem Laptopverkauf habe kaufen wollen. Als nun aber alle seine Geräte von der Polizei mitgenommen wurden, habe er das Geld stattdessen für den Kauf eines neuen Laptops genutzt. "Das alles hat mich ein bisschen überrumpelt", gab der Angeklagte zu.

Überrumpelt wirkte er auch noch in der Verhandlung. Auf Nachfrage von Richterin Vera Hörauf konnte er nicht so richtig erklären, warum er den Laptop auch dann nicht verschickte, als er ihn einen Monat nach der Beschlagnahme wiederbekam. Angeblich hatte er da keinen Zugriff mehr auf sein Ebay-Konto, dieses sei eben wegen der Verzögerungen beim Verschicken des Laptops gesperrt worden. Weshalb er auch mit dem Käufer keinen Kontakt mehr habe aufnehmen können. Was weder Richterin noch Staatsanwältin schlüssig schien. Schließlich habe der Käufer ihm doch bereits Geld überwiesen, da müsste er doch Kontaktdaten gehabt haben. Inzwischen habe er die Adresse des Käufers auch herausgefunden, sagte der Angeklagte. Er habe diesem - zwei Tage vor der Verhandlung - geschrieben, und angeboten, die 430 Euro in Raten abzustottern. Eine Antwort stehe aber noch aus.

Die Richterin empfiehlt die Schuldnerberatung

Das Ganze "klingt ein bisschen hanebüchen" befand die Vorsitzende. Entweder seien die Daten weggewesen oder der Laptop, und zumindest hätte der Angeklagte das erhaltene Geld einfach zurücküberweisen können, wenn das Geschäft nicht zustande kommen konnte. Außerdem ist der Angeklagte wegen Eigentumsdelikten, darunter Diebstahl und Betrug, schon vorbestraft. Die vergleichsweise geringe Schadenssumme und das Angebot der Wiedergutmachung seien aber zu seinen Gunsten zu werten. Am Ende stand eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro - und ein Ratschlag: Hörauf gab dem jungen Mann die Adresse der Schuldnerberatung mit, "ich rate Ihnen, da hinzugehen, sonst sitzen Sie vielleicht bald wieder hier."

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