Wer schön sein will, muss leiden, so weiß es eine alte Redensart. Doch auch, wer anderen zu Schönheit verhilft, muss gelegentlich eine gewisse Leidensfähigkeit mitbringen, wie es vor gut einem Jahr die Betreiberin eines Schönheitssalons im nördlichen Landkreis erfahren musste. Eine unzufriedene Kundin war im Laden ausgerastet - was diese nun als Angeklagte vor das Amtsgericht brachte.
Der Auslöser des Vorfalls, da waren sich Angeklagte und Geschädigte noch einig, war ein Streit um Haarverlängerungen, sogenannte Extensions. Diese wollte sich die Kundin im Salon machen lassen, allerdings kam es nicht dazu. Die Geschädigte sagte aus, die Prozedur sei viel aufwendiger gewesen, als zunächst gedacht, da man zunächst die in den Haaren der Angeklagten verbauten alten Extensions entfernen musste. Darum habe man für das Anbringen der neuen Haarverlängerungen einen zweiten Termin für den kommenden Tag ausgemacht.
Zwei Metallschälchen sollen von der Kundin auf die Salonbetreiberin geworfen worden sein
Doch die Kundin sei zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erschienen, so die Kosmetikerin weiter, auch auf Anrufe habe sie nicht reagiert. Erst als sie den Laden schon schließen wollte, hätte sich die Kundin gemeldet, berichtete die Geschädigte. Sie habe sich dann überreden lassen, trotzdem noch die Extensions anzubringen. Als die Kundin dann erschienen war, kam es offenbar zu Unstimmigkeiten über die Bezahlung. Laut der Kosmetikerin hatte die Kundin zu dem Zeitpunkt zwar die Haarteile, aber nicht die Arbeit für deren Anbringung beziehungsweise die Entfernung der alten Extensions bezahlt.
Sie habe der Kundin nach einigem Hin und Her dann den Karton mit den Extensions hingestellt und sie gebeten, den Laden zu verlassen, so die Geschädigte weiter. Daraufhin sei die andere aber immer lauter geworden, habe verlangt, dass ihr sofort die Haarteile angebracht werden, sie habe richtig Angst bekommen, erzählte die Kosmetikerin. Schließlich habe die Kundin dann mit Sachen um sich geworfen, zwei Metallschälchen hätten die Salonbetreiberin auch getroffen. Ein ärztliches Attests vom Folgetag bescheinigt der Geschädigten Prellungen im Arm- und Schulterbereich. Außer mit Sachen habe die Angeklagte auch noch mit Schimpfwörtern um sich geworfen.
Dass es Unstimmigkeiten gegeben habe schilderte auch die Angeklagte. Allerdings, so die über ihren Verteidiger vorgetragene Erklärung, sei es die Salonbetreiberin gewesen, die verbal ausfallend geworden ist. Dass Sachen geworfen wurden, bestätigte die Angeklagte ebenfalls - aber damit habe die Kosmetikerin angefangen. Die habe nämlich den Karton mit den Extensions in Richtung der Kundin geworfen, diese habe die Schachtel dann zurückgeschmissen und die besagten Metallschälchen getroffen, welche dann auf den Boden gefallen seien.
Ein unbeteiligter Passant bestätigt die Version der Geschädigten
Was sich nach der Aussage eines unbeteiligten Zeugen allerdings etwas anders darstellte. Der junge Mann war auf dem Weg zum Einkaufen an dem Schönheitssalon vorbeigekommen, da habe er schon gehört, dass drinnen gestritten wurde. Viel verstanden habe er nicht, aber es sei wohl um eine offene Rechnung gegangen. Im Weitergehen habe er dann etwas scheppern oder krachen hören und sich umgedreht, so der Zeuge. Da habe er gesehen, wie die Angeklagte etwas vom Tresen genommen und geworfen habe. Ob das Wurfgeschoss jemanden traf, habe er nicht sehen können. Er und ein weiterer Passant seien dann in den Laden gegangen um den Streit zu schlichten, später hätten sie die Polizei gerufen.
Für die Staatsanwältin war klar, dass die Angeklagte die Kosmetikerin beleidigt, mit Gegenständen beworfen und mindestens einmal getroffen hatte. Die Anklagevertreterin forderte eine Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Dass die Angeklagte nicht vorbestraft war und die Tat im Affekt geschehen sei, könne man ihr zwar zugutehalten, zulasten sei aber zu werten, dass der Auslöser - das Anbringen der Haarteile kam nicht zustande - nicht besonders gravierend gewesen sei. Zudem habe zumindest eine abstrakte Gefahr durch den Wurf bestanden, etwa wenn die Schale die Kontrahentin am Kopf getroffen hätte.
Diese, die auch als Neben- und Adhäsionsklägerin auftrat, forderte über ihre Anwältin zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro plus Anwaltskosten und die Begleichung ausstehender Rechnungen.
Der Verteidiger beantragte dagegen Freispruch. Außer, dass die beiden Frauen Differenzen um die Anbringung der Extensions hatten, sei überhaupt nichts bewiesen. Richterin Vera Hörauf folgte dagegen weitgehend den Argumenten der Staatsanwaltschaft - beließ es aber bei einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro. Die Geschädigte und der Zeuge seien glaubhaft, die Verletzung sei auch per Attest bestätigt. Allerdings sei diese nicht so gravierend, dass dafür 2000 Euro Schmerzensgeld fällig seien, die Vorsitzende nannte 500 Euro als angemessen. Die ausstehenden Rechnungen könne die Geschädigte in diesem Verfahren nicht einklagen, das müsse sie vor einem Zivilgericht tun. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.