Süddeutsche Zeitung

Prozess am Landgericht:Sexueller Missbrauch an Stieftochter

Ein 60-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg muss sich wegen schwerer Übergriffe verantworten. Ihn erwarten bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Von Andreas Salch, Ebersberg

Nachdem sie von Zuhause ausgezogen war, ging sie zur Polizei und zeigte ihren Stiefvater an. Der 60-Jährige, so gab die junge Frau aus dem nördlichen Landkreis an, habe sie über vier Jahre hinweg immer wieder sexuell missbraucht. Gegen den Stiefvater der heute 18-Jährigen erging Haftbefehl. Seit diesem Freitag muss sich der Gebäudetechniker vor dem Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm in ihrer Anklage sexuellen Missbrauch von Kindern in insgesamt 142 Fällen zur Last. In zwei Fällen soll sich der 60-Jährige zudem des schweren sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter schuldig gemacht haben. Die Mutter des mutmaßlichen Opfers ist nach wie vor mit dem Angeklagten verheiratet - obwohl dieser zum Auftakt der Verhandlung ein umfassendes Geständnis ablegte und die Vorwürfe aus der Anklage alle einräumte. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein, wie er sich seien Zukunft vorstelle, antwortete der 60-Jährige: "Ich möchte mein Leben noch genießen, falls ich noch kann und noch etwas von der Welt sehen." Und dann, fügte der Gebäudetechniker noch an, möchte er mit seiner "Frau alt werden."

Die Mutter hat angeblich nichts mitbekommen

Die Ehefrau des mutmaßlichen Opfers war 2011 bei dem Gebäudetechniker eingezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt lebte sie mit einem anderen Mann zusammen. Angeblich hatte dieser sie aus seiner Wohnung geworfen. Die Beziehung zur Mutter der heute 18-Jährigen sei anfangs eine "Zweckbeziehung" gewesen, sagte der 60-Jährige bei seiner Vernehmung. "Die Liebe ist erst später gekommen." Im Oktober 2016 kam es zur Hochzeit. "An Halloween", so der Angeklagte. In den Jahren zuvor, von September 2011 bis September 2015, soll der 60-Jährige den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge immer wieder das damals noch unter 14 Jahre alte Kind sexuell missbraucht haben. Zu den Übergriffen soll es beim Fernsehen gekommen sein. Der Angeklagte soll zu seiner Stieftochter gesagt habe, sie solle sich "zum Kuscheln" zu ihm auf die Couch legen. Obwohl die Mutter des Mädchens mit fernsah, soll sie nichts von den Missbräuchen mitbekommen haben. Der 60-Jährige hatte sich und seine Tochter stets mit einer Decke bedeckt. Aus "Furcht vor Repressalien" habe das Kind seinem Stiefvater "weder verbal noch körperlich Gegenwehr" geleistet, heißt es in der Anklage.

Schmerzensgeld lehnt die Geschädigte ab

Nach der Vernehmung des 60-Jährigen kam es auf Initiative der Verteidigung zu einem Rechtsgespräch. Dabei sicherte die Kammer dem Gebäudetechniker für den Fall eines umfassenden Geständnisses eine Haftstrafe zwischen vier und fünf Jahren zu. Darüber hinaus hat sich der Angeklagte bereiterklärt, seiner Stieftochter im Rahmen eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs 5000 Euro zu zahlen. Doch das Geld wolle die 18-Jährige nicht annehmen, wie deren Anwältin Claudia Enghofer sagte. Die junge Frau habe das Gefühl, ihr Stiefvater wolle sich auf diese Weise "freikaufen". Der 18-Jährigen bleibt aufgrund des Geständnisses ihres Stiefvaters eine Aussage vor Gericht erspart. Ihre Mandantin, sagte Rechtsanwältin Enghofer am Rand des Prozesses, habe vor kurzem eine Therapie begonnen, in der sie die sexuellen Übergriffe und sicher auch die "problematische Rolle" ihrer Mutter aufarbeiten werde. Die 18-Jährige, so ihre Anwältin, glaube nämlich, dass ihre Mutter von den Missbräuchen etwas mitbekommen habe. Ein Urteil in dem Prozess soll in der kommenden Woche verkündet werden.

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