Landgericht München:Haftstrafe nach sexuellen Übergriffen

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Weil er drei Frauen begrapscht hat, wird ein dreifacher Familienvater zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt

Von sal, München/Vaterstetten

Ein 40-jähriger Vater von drei Kindern ist vor dem Landgericht München II wegen sexueller Nötigung dreier Frauen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die Unterbringung des alkoholabhängigen Elektromonteurs in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der mittlerweile geschiedene Angeklagte, der früher in Vaterstetten lebte, war Anfang Februar vorigen Jahres in seiner Heimat Polen festgenommen worden. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl vor. Bei den Opfern handelt es sich um eine 16 Jahre alte Schülerin sowie eine 57-jährige Frau aus Vaterstetten. Außerdem legte die Staatsanwaltschaft dem 40-Jährigen sexuelle Nötigung einer Passantin in München zur Last. Die drei Taten geschahen in der Zeit zwischen Anfang Oktober 2016 und Anfang Juli 2017.

Der Elektromonteur gestand sämtliche Vorwürfe nachdem es auf Initiative seines Verteidigers zu einem Rechtsgespräch mit dem Gericht und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft gekommen war. Darin wurde dem 40-Jährigen für den Fall eines umfassenden Geständnisse eine Strafe zwischen fünf Jahren und fünf Jahren neun Monaten zugesichert. Der Elektromonteur gab bei seinem Geständnis an, er sei bei den drei Übergriffen völlig betrunken gewesen. Am Tag vor dem Angriff auf eine 57-Jährige in einem Waldstück bei Vaterstetten etwa habe er "bis zur Bewusstlosigkeit getrunken". Am Tattag, dem 26. Juni 2017, habe er bereits am Morgen zwei bis drei Bier getrunken. Auf die Frage des Vertreters der Staatsanwaltschaft, was ihn bei den Taten geritten habe, antwortete der 40-Jährige: "Ich weiß nicht, Alkoholismus oder etwas in meinem Kopf."

Nach dem Übergriff auf eine 16-jährige Schülerin in Baldham Anfang Oktober 2016 habe er in Polen einen Psychiater konsultiert. Dabei sei es auch um die Tat in Baldham gegangen, hauptsächlich aber auch um seine Depressionen, so der Angeklagte. An jenem 4. Oktober 2016 packte der Elektromonteur die Schülerin von hinten auf einem Weg entlang der S-Bahn-Strecke, zog sie in ein Gebüsch und griff ihr unter ihr T-Shirt. Der 16-Jährigen gelang die Flucht. Eine Aussage vor Gericht blieb der jungen Frau erspart. Der Elektromonteur will ihr "im Rahmen einer Entschuldigung" 300 Euro überweisen. Sollte sie das Geld nicht annehmen, soll der Betrag einer sozialen Einrichtung zugute kommen, sagte der Anwalt des 40-Jährigen.

© SZ vom 29.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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