Schon die Sitzordnung im Landgericht München lässt vermuten, dass dieser Prozess in einem skurrilen Ungleichgewicht stattfindet. Da sitzt auf der einen Seite eine Staatsanwältin in Robe, ruhig und nüchtern, mit einem riesigen Stapel ausgedruckter Akten. Und auf der anderen Seite sieben junge Menschen, Laptops mit Stickern beklebt, sich ungezwungen unterhaltend, manch einer in Sneaker und Jogginghose. Vier Laien-Verteidiger haben die Angeklagten mitgebracht, sie müssen sich auf zwei Reihen verteilen, weil der Platz sonst nicht reicht. Es ist nicht der erste Verhandlungstag in solch einer Konstellation – und es wird auch nicht der letzte sein.
Begonnen hatte die Show vor dem Amtsgericht Ebersberg. Weil sie sich während der Internationalen Automobilausstellung (IAA) 2021 von einer Autobahnbrücke der A94 bei Angelbrechting abseilten, nach eigenen Angaben nur, um dort ein Banner aufzuhängen, wurden vier Personen wegen Nötigung zu Geldstrafen oder Sozialstunden verurteilt. Drei der Angeklagten und die Staatsanwaltschaft gingen in Revision, nun wird der Fall vor dem Landgericht München verhandelt.

Amtsgericht Ebersberg:"Wie absurd, dass wir hier heute sitzen"
Am Ebersberger Amtsgericht ist der zweite Anlauf im Prozess gegen vier junge Leute gestartet, die durch eine Abseilaktion einen langen Stau auf der A94 verursacht haben sollen. In der Verhandlung werben die Aktivisten für ihre Sache - und schießen dabei manchmal über das Ziel hinaus.
Die Staatsanwältin ist am zweiten Prozesstag eine Nebendarstellerin, ihre Redebeiträge beschränken sich auf wenige Sätze, Fragen an die Zeugen hat sie kaum, die Fragen der Richterin scheinen ihr meist zu genügen. Die Bühne gehört – wie auch beim Prozessauftakt – der Anklagebank. Insbesondere am ersten Zeugen arbeiten sich eine der Angeklagten und ihr Verteidiger, wohl morgens noch voller Energie, lange ab. Immer wieder scheinen sie in den Aussagen der Zeugen, an diesem Tag ausschließlich am Einsatz beteiligte Polizeibeamte, nach Krumen zu suchen, die ihre Argumentation stützen könnten: Die Aktion sei sicher und die Vollsperrung der Autobahn gar nicht notwendig gewesen, es handele sich um eine Fehlentscheidung der Polizei und somit sei diese für den entstandenen Stau verantwortlich.

Ihre wohl größte Hoffnung setzen sie in einen Beamten der Alpinen Einsatzgruppe, er war an der Verhaftung der Abgeseilten beteiligt. Das sei gut durchdacht gewesen, dass mehrere Aktionen gleichzeitig stattgefunden hätten, gibt der zu Protokoll, ein Lob, das ein stolzes Grinsen bei einem der Verteidiger auslöst, ebenso wie die Aussage, die Kletter-Sicherung der Aktivistinnen habe durchaus akzeptabel ausgesehen: „Das sah nicht so aus, als ob sie runterfallen könnten.“ Als der Zeuge sich dann jedoch nicht zu Äußerungen hinreißen lässt, die die Angeklagten entlasten könnten, wird der Ton schnell rau: „Sie brauchen nicht so blöd zu grinsen“, blafft einer der Verteidiger den Beamten an.
Die Flut an Anträgen reißt nicht ab
Und dann sind da noch die Beweisanträge. Sechzehn werden alleine an diesem Tag gestellt, alle von den Angeklagten, einige davon gleichen oder ähneln denen, die bereits im Prozess am Amtsgericht Ebersberg eingebracht worden waren. Bewiesen werden soll zum Beispiel, dass es in München immer viel Stau gibt, dass es während der Aktion einen freien Seitenstreifen gab, dass die Abgeseilten gut gesichert waren. Einiges scheint banal, transportiert eher die Beweggründe der Aktivisten für ihre Tat als Tatsachen, die der Aufarbeitung des Sachverhalts zu dienen scheinen. Die Absicht dahinter ist verständlich, man scheint einen Präzedenzfall schaffen zu wollen, der klar sagt: Ziviler Ungehorsam ist vom Grundgesetz gedeckt, die Klimakrise ist ein so drängendes Problem, dass es erlaubt sein sollte, mit allen Mitteln darauf aufmerksam zu machen. Die zwischenzeitlichen Entgleisungen der Mimik von Richterin und Schöffin lassen allerdings Zweifel zu, ob dieses Anliegen Erfolg haben wird.

Amtsgericht Ebersberg:Kletterexperten und Klimaforscher
Die vier jungen Klimaaktivisten, die sich wegen ihrer Abseilaktion auf der A94 verantworten müssen, überrollen das Ebersberger Gericht mit teils kuriosen Beweisanträgen. Die von dem Protest betroffenen Autofahrer haben dagegen wenig zu lachen.
Die Verlesung der Anträge erinnert an Schulunterricht: Die Angeklagten verlesen im Wechsel, zwischendurch kurze Pausen, wenn nicht klar ist, wer weitermacht. Mal wird betont und laut gelesen, mal stockend und leise. Immer wieder stolpern die Angeklagten über juristische Formulierungen und Abkürzungen, dann lächelt die Richterin ein wenig herablassend, sucht den Augenkontakt zur Staatsanwältin, aber die hat längst abgeschaltet.
Zum Ende des Verhandlungstages setzt die Richterin zu den bereits geplanten Tagen vorsorglich noch einen weiteren Verhandlungstermin an. Die Vermutung liegt nahe, dass auch dieser nicht der letzte sein wird. Ob den Angeklagten diese zusätzliche Zeit im Gericht am Ende wirklich nutzen wird, darf zumindest angezweifelt werden. So wird der Prozess zu einem zynischen Sinnbild ihres Anliegens: Egal, wie lange die Menschheit es herauszögert, am Ende werden uns die Konsequenzen unseres Handelns treffen.

