Urteil gegen Ebersberger:Krankenpfleger muss mehr als drei Jahre ins Gefängnis

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Das Landgericht München verurteilt einen 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Ebersberg zu einer Haftstrafe. Grund: Marihuana, eine Machete und eine Pistole.

Von Andreas Salch, Ebersberg

Ein Krankenpfleger aus dem Landkreis Ebersberg, in dessen Wohnung die Polizei Ende Juni vergangenen Jahres rund 335 Gramm Marihuana sowie eine Schreckschusspistole und eine Machete fand, ist vor dem Landgericht München II zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Da ein Sachverständiger bei dem 31-jährigen Angeklagten von einer "Suchtverfestigung" ausging, ordnete das Gericht darüber hinaus dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Voraussetzung für die Verhängung dieser Maßregel ist allerdings ein Geständnis.

Zu dem hatte sich der Pfleger jedoch erst im Laufe des Prozesses vor der 9. Strafkammer durchringen können. Während er zum Auftakt der Verhandlung über seinen Verteidiger noch hatte erklären lassen, dass er die gesamten 335 Gramm Marihuana ausschließlich für den Eigenkonsum erworben habe, wich er davon im Laufe des Prozesses immer mehr ab. Nachdem die Vorsitzende Richterin dem Krankenpfleger deutlich gemacht hatte, dass sie ihm nicht glaube, räumte dieser zunächst ein, er habe "allenfalls in Runden" Marihuana an Freunde abgegeben. Zuletzt gestand der Krankenpfleger dann doch, dass er auch mit der Droge gehandelt habe, gewissermaßen zur Refinanzierung. Für die rund 335 Gramm Marihuana hatte der Angeklagte eigenen Angaben zufolge etwa 3000 Euro bezahlt.

Aufgeflogen war der 31-Jährige erst dadurch, weil er mit Freunden in der Nacht des 28. Juni 2019 zu laut feierte. Als eine Streife an seiner Tür läutete, wehte den Beamten der Geruch von Cannabis entgegen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Krankenpflegers entdeckte ein Spürhund das Marihuana in der Küche. Es befand sich hinter einer Sockelblende eines Schranks. Da sich im Versteck zudem eine Schreckschusspistole und eine Machete befanden, verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Da der 31-Jährige das Urteil sofort angenommen hat, ist es rechtskräftig.

© SZ vom 28.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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