Konzept für neue Standorte:3000 Hektar für Windräder

Wo könnten im Landkreis Ebersberg künftig Windkraftanlagen stehen? In einem Planungskonzept sind mögliche Standorte aufgeführt. Mit Grafik.

Carolin Fries

Ebersberg, Zorneding, Kirchseeon, Steinhöring, Egmating, Oberpframmern und Vaterstetten: Vor allem in diesen Landkreisgemeinden könnte es zum Bau von Windkraftanlagen kommen, wenn alle 21 Kommunen weiterhin an einer flächendeckenden Planung festhalten und entsprechende Konzentrationsflächen in ihren Flächennutzungsplänen ausweisen. Kleinere potenzielle Flächen hat das beauftragte Planungsbüro in Glonn und Poing ermittelt (siehe Grafik).

Windkraft Ebersberg

Wo könnten im Landkreis Ebersberg neue Windkraftanlagen gebaut werden? Diese Grafik zeigt es.

(Foto: SZ-Grafik)

Seit Donnerstag haben die Bürgermeister der Landkreisgemeinden die rund 45.000 Euro teure Planung für Windkraftanlagen im Landkreis grün-gelb auf dem Tisch. Am Freitag hat Landschaftsarchitekt Hans Brugger aus Aichach das Konzept im Landratsamt vorgestellt. Demnach dürfen lediglich auf 2980,56 Hektar der Fläche im Landkreis Windräder errichtet werden. Der Ebersberger Forst in Besitz der bayerischen Staatsforstverwaltung wurde in der Planung nicht berücksichtigt, weil die Gemeinden hier keine Planungshoheit haben.

Mit der landkreisweiten Planung wollen die Kommunen einer "Verspargelung" der Landschaft vorbeugen. Windkraftanlagen gelten als privilegierte Bauvorhaben, "weder die Kommunen noch die Bürger haben Möglichkeiten einer Steuerung", sagte Brugger. Diese gäbe es nur über die gezielte Ausweisung möglicher Standorte, wie sie viele Landkreise inzwischen anstreben. "Wenn wir es nicht schaffen sollten, dann gilt die Privilegierung und dann kann jedes Windrad gebaut werden", sagte Brugger.

Er nannte die Planung für Ebersberg eine "Diskussionsgrundlage" und Grafings Bürgermeister Rudolf Heiler bekräftigte: "Es ist noch nichts festgezurrt." Eine Windpotenzial-Analyse ist allerdings schon in Auftrag. Sie soll genaue Daten über die Windstärken auf den jeweiligen Flächen liefern.

Abzüglich der Fläche des Forstes ist der Landkreis rund 47.000 Hektar groß. Davon weist die Planung knapp 38.470 Hektar als "harte Tabuzone" aus. Harte Tabuzonen errechnen sich laut Brugger aus Faktoren wie Besiedlung, Infrastruktur sowie Natur, Landschaft und Erholung. So sind zum Beispiel Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope und Wasserschutzgebiete ausgeschlossen. Um Wohngebiete liegt eine Pufferzone von 600 Metern, um Mischgebiete von 400 Metern.

Darüber hinaus sind Abstandsflächen zu Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, Hochspannungsleitungen und Bahntrassen zu berücksichtigen. Übrig blieb für den Landkreis Ebersberg eine Fläche von rund 8904 Hektar. In dieser sogenannten "weichen Tabuzone", "ist der Bau von Windkraftanlagen im Normalfall möglich", sagt Brugger.

Die vorgeschlagenen Konzentrationsflächen umfassen jedoch nur knappe 3000 Hektar, was an einer "Bewertung nach weiteren Kriterien" liegt, wie Brugger erläuterte. So sieht die vorgestellte Planung größere Abstände zur Bebauung vor: Mindestens 800 Meter zu Wohngebieten und 600 Meter zu Mischgebieten. Die Pufferzone um Gewerbegebiete soll 350 Meter sein. Geplante Maßnahmen, - von Siedlungsgebieten über Überschwemmungsgebieten bis zu Wasserschutzzonen - wurden freigehalten und weiträumige Abstände zu Brutstätten empfindlicher Vogelarten eingeplant.

Verschneidet man die harte Tabuzone mit den Ausschlussgebieten der weichen Tabuzone ergibt sich eine Potenzialfläche von rund 3370 Hektar. Kategorisch nicht ausgeschlossen in diesen Flächen ist Bannwald, der Sende- und Empfangsbereich der Radaranlage in Maitenbeth, das Tieffluggebiet WBV sowie die Senderschutzzone um das Funkfeuer in Ottersberg. "Hier muss im Einzelfall geprüft werden", sagte Brugger. "Die Technik kann sich weiterentwickeln, so dass beispielsweise ein Wetterradar von einem Windrad nicht gestört wird", erklärte Norbert Neugebauer aus dem Büro des Landrats.

"Rein rechtlich ist es gar nicht möglich, diese Gebiete von vorneherein auszuschließen", sagte Rudolf Heiler. Die vom Planungsbüro erarbeiteten Potenzialflächen sind "ziemlich deckungsgleich" mit den Flächen, die das bayerische Umweltministerium in seiner ,,Gebietskulisse Wind'' als mögliche Standorte ausweist, wie der Klimaschutzmanager des Landkreises, Hans Gröbmayr, sagte.

Lediglich einige wenige Flächen will die Planung als prägende Landschaftselemente schützen und erhalten (in der Grafik blau). Dazu gehören weite Talräume wie das Tal der Sempt, das Kupferbachtal sowie die Talgründe von Moosach und Doblbach. Als charakteristisch wurden zudem die Moränenseen eingestuft wie der Steinsee und der Egglburger See sowie die Niedermoor, - Übergangsmoor- und Hochmoorkomplexe (Kirchseeoner Moos, Brucker Moos, Fraunenneuhartinger Filze).

Auch naturraumtypische Reliefformen wie Endmoränenwälle und Toteiskessel sollen von Windrädern freigehalten werden, so zum Beispiel die Hangkante bei Aiterndorf und der Endmoränenzug zwischen Ebersberg und Kirchseeon. "So landen wir bei 2980,56 Hektar Konzentrationsflächen", sagte Brugger. Er ist überzeugt, dass der Windenergie damit in "substantieller Weise Raum geschaffen" wird und schließt eine Negativplanung aus. Ob dort tatsächlich auch Windräder gebaut werden, sei freilich noch ganz offen, "Und wenn, dann frühestens in zwei, drei Jahren", meinte Neugebauer.

Denn zunächst soll die Planung nun in den Gemeinden diskutiert werden. "Ich gehe davon aus, dass die eine oder andere Fläche noch wegfällt", sagte Heiler. Brugger konkretisierte, dass zum Beispiel private Eigentümer ihre Flächen aus der Planung nehmen könnten, dass Träger öffentlicher Belange Einsprüche erheben oder aber seltene Vogelarten auftauchen könnten.

Auch die benachbarten Landkreise sollen sich äußern dürfen. "Eventuell müssen auch Kriterien einer zu starken Standortkonzentrierung diskutiert werden", sagte Brugger. Fest steht: Erst wenn alle Kommunen die Planung beschlossen haben, gilt diese als rechtsbindend.

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