Das umstrittene Cannabis-Gesetz, das die Ampel-Regierung auf den Weg gebracht hatte, feiert bald seinen ersten Geburtstag. Seit dem 1. April 2024 dürfen in Deutschland Erwachsene Cannabis konsumieren sowie in gewissen Mengen besitzen und zu Hause anbauen. Zweck dieser Teillegalisierung war es, Polizei und Gerichte zu entlasten, denen vor allem die hohe Anzahl an Kleinstvergehen viel Arbeit beschert hatte. Tatsächlich hat die Zahl der Strafverfahren in diesem Bereich am Ebersberger Amtsgericht abgenommen, zumindest auf den Sitzungsaushängen sind entsprechende Delikte inzwischen deutlich seltener zu lesen. Es gibt aber auch durchaus kuriose Ausnahmen, wie nun bei einer Verhandlung gegen einen 19-Jährigen zu beobachten war.
Amtsgericht EbersbergRauchen ja, teilen nein
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Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg trifft sich mit Freunden, um etwas Gras zu rauchen. Dagegen ist nach der neuen Gesetzgebung nichts einzuwenden. Weil er seinen Joint aber herumreicht, landet er nun vor Gericht.
Von Andreas Junkmann, Ebersberg
