Kommunen in Ebersberg:Starthilfe vom Landkreis

CSU und FDP wollen Förderung für Energie-Projekte der Gemeinden

Kommunen, die Projekte im Bereich erneuerbare Energie planen, sollen dabei künftig vom Landkreis unterstützt werden. Dies hat nun die gemeinsame Kreistagsfraktion von CSU und FDP beantragt. Bis zu einer halben Million Euro soll der Landkreis dazu pro Jahr in einem entsprechenden Fördertopf bereithalten. Wann über den Antrag beraten wird, steht noch nicht fest.

Förderfähig wären nach den Vorstellungen der Antragsteller sowohl Planungs- wie auch Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit Projekten zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien stehen. Konkret werden Freiflächensolaranlagen genannt, sowohl im Bereich Photovoltaik als auch Solarthermie. Ebenfalls unterstützen soll der Landkreis die Planung von Wasserkraftanlagen, sofern diese auf mehr als 100 Kilowatt Leistung ausgelegt sind. Windräder, obwohl im Landkreis nicht unumstritten, stehen auch auf der Liste, hier liegt die Mindestleistung pro Anlage bei zwei Megawatt.

Die Planung von mit erneuerbarer Energie betriebenen Kraftwerken mit einer Stromleistung von mindestens einem Megawatt, deren Abwärme zum Heizen genutzt wird - also sogenannte Blockheizkraftwerke - soll ebenfalls unterstützt werden. Des weiteren findet sich die Nutzung von Tiefen-Geothermie sowie interkommunale Projekte zur Bereitstellung erneuerbarer Energien auf der Liste förderfähiger Vorhaben.

Der vorgesehene Fördersatz beträgt 50 Prozent der Gutachtens- und Planungskosten für ein entsprechendes Projekt. Allerdings ist die maximale Förderung auf 100 000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Damit könnten - diese Obergrenze und den beantragten Topf von 500 000 Euro im Jahr vorausgesetzt - mindestens fünf entsprechende Vorhaben jährlich gefördert werden. In Fällen, wo die Anlagen "wirtschaftlich umgesetzt werden", also Gewinn erzielen, sollen die Fördermittel an den Landkreis zurückgezahlt werden, sie wären dann eine Art Anschubdarlehen.

Beantragen können sollen das Geld ausschließlich Städte und Gemeinden im Landkreis. Denn diese seien oftmals "mit der Beauftragung von Gutachten und Planungen finanziell überfordert". Durch die Förderung des Kreises könnten die Kommunen ihr "finanzielles Risiko (...) mindern und die Beauftragung von Gutachten und Planungen ermöglichen". Die Antragsteller verweisen auf den Beschluss des Kreistages, im Landkreis bis 2030 frei von fossilen Energieträgern zu werden. Dazu müsse der Umbau auf erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor vorangebracht werden.

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