Kommunalwahl in Ebersberg:An der falschen Adresse

Vorwürfe wegen Wahlbriefs der CSU halten an, die hält dagegen

Die Aufregung um den vergangene Woche verschickten Brief des Ebersberger Bürgermeisters Walter Brilmayer (CSU) reißt nicht ab. Nun hat sich Elisabeth Platzer, Juristin und für die SPD im Stadtrat und Kreistag zu Wort gemeldet. Nach ihrer rechtlichen Einschätzung - die sie im Übrigen nicht im Namen oder Auftrag der SPD abgegeben wissen will - hat die CSU in zwei Punkten gegen die Vorgaben des Datenschutzes verstoßen.

Brilmayer hatte zur Bürgermeisterstichwahl ein Empfehlungsschreiben für seinen Parteifreund Alexander Gressierer verschickt. Daran ist - auch wenn sich einige Ebersberger am Stil stören - an sich nichts auszusetzen. Allerdings, so bemängelt es nun Platzer, habe die CSU versäumt, den Brief an die Wähler über 65 Jahre als Wahlwerbung zu kennzeichnen. In einem wortgleichen Anschreiben an die Erstwähler ist sowohl das CSU-Logo aufgedruckt als auch der Hinweis, dass Parteien zu Werbezwecken Adressen erwerben können und dass sie diese Adressen wieder löschen werden. Beim Brief an die Älteren, war nur auf dem Umschlag ein CSU-Stempel aufgebracht, noch dazu der des Kreisverbandes. Dies, so Platzer, sei ein "offensichtlicher Verstoß gegen Transparenzpflichten". Diese bestehen unter anderem darin, aktiv Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen - hier die CSU - mitzuteilen, genau wie Informationen über den Zweck der Aktion und die Quelle der Daten. Dies sieht man bei den Versendern des Briefes naturgemäß anders. In einer Stellungnahme des CSU-Ortsverbandes, deren Vorsitzender Gressierer ist, heißt es: "Um die CSU als ausführende Person deutlich zu machen, wurde das CSU-Logo entweder auf den Briefbogen gedruckt oder per Stempel auf dem Kuvert aufgebracht." Die angemahnte Informationspflicht sei entbehrlich, so die Stellungnahme der CSU, "wenn die Erlangung der Daten durch Rechtsvorschrift der EU-Mitgliedsstaaten geregelt ist (s. § 50 Bundesmeldegesetz)."

Ebenfalls unterschiedlicher Meinung sind Platzer und Gressierer darüber, ob Brilmayer in seinem Brief nun als Privatperson oder als CSU-Vorstandsmitglied zu erkennen sei. Ersteres wäre ein Problem, schließlich sei gebe es das Bundesmeldegesetz nicht her, Meldedaten weiterzugeben, "etwa an einen Bürger, damit dieser seine Sorgen allen Mitbürgern einer bestimmten Altersgruppe (...) mitteilen kann", so Platzer. Aber der Eindruck sei entstanden, da Brilmayer als Absender nicht die Adresse des CSU-Ortsverbandes sondern seine eigene verwendet hat. Gressierer verweist auch hier auf den Stempel auf dem Umschlag: "Für den Bürger sollte so deutlich erkennbar gemacht werden, dass es sich um eine Aktion der CSU handelt." Die Formulierung, er schreibe als "besorgter Mitbürger" habe Brilmayer gewählt "um explizit dem Trugschluss vorzubeugen, er wolle in seiner Funktion als Erster Bürgermeister wahrgenommen werden (...) Sollte dadurch ein anderer Eindruck erweckt worden sein, bitten wir dies zu entschuldigen".

Platzer rät allen, die sich damit nicht zufriedengeben wollen, zu einer Anfrage bei Brilmayer und der CSU unter Berufung auf Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung. Diese Anfragen werde man alle beantworten, heißt es dazu von Gressierer, sie könnten per E-Mail an info@csu-ebersberg.de gerichtet werden.

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