Kommentar:Vier minus, setzen

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Die Einschätzung der Regierung von Oberbayern zum Kauf des Sparkassenbaus birgt keine Überraschungen - aber durchaus eine Mahnung

Von Wieland Bögel

Der Begriff "Fehler" ist ein reichlich dehnbarer, der wahlweise kleine Missgeschicke oder große Katastrophen zur Folge hat. Der Kauf des Sparkassengebäudes in Ebersberg durch den Landkreis war, zumindest nach Auffassung der Regierung von Oberbayern, weder das eine noch das andere, sondern liegt irgendwo dazwischen. In Schulnoten ausgedrückt wäre das, was die Bezirksregierung nun Landrat Robert Niedergesäß bescheinigt, wohl eine Vier minus: wirklich keine Glanzleistung, aber die Versetzung ist nicht gefährdet.

Denn zwar sieht sich die Regierung von Oberbayern genötigt, dem Landrat ihre Missbilligung auszusprechen und dessen persönliches Fehlverhalten als Leiter der Kreisverwaltung und Vorsitzender des Kreistags festzustellen - aber damit hat es sich auch schon. Dass die Verwaltung weder die Kosten für den Umbau der Immobilie ausreichend geprüft noch die Mitglieder des Kreistages ausreichend informiert habe, sei deren Chef, also dem Landrat, direkt anzulasten. Was dieser allerdings bereits seit einem guten Jahr selbst zugibt: Schon als im September vergangenen Jahres ein Szenario die Kosten für eine Nutzbarmachung der Problemimmobilie auf bis zu 110 Millionen Euro taxierte räumte Niedergesäß Fehler ein. Im Januar entschuldigte er sich sogar bei den Kreistagsmitgliedern dafür, dass man zu schnell und ohne gründliche Prüfung das vermeintliche Schnäppchen Sparkassenbau gemacht habe. Die Regierung von Oberbayern stellt nun ziemlich dasselbe fest, weshalb man im Landratsamt wohl auf das Verdikt aus München mit der gleichen Gelassenheit reagiert haben dürfte, mit der der Landrat seinen Worten zufolge die Untersuchung insgesamt begleitete.

Die Bezirksregierung hat aber auch eine Ermahnung an den Landrat, es in Zukunft besser zu machen: So müssten die angekündigten "Optimierungsmaßnahmen (...) konsequent umgesetzt" und alle entscheidungsrelevanten Informationen in den Sitzungen zur Verfügung gestellt werden. Das entspricht den Worten des Lehrers bei der Überreichung der Vier minus, daraus beim nächsten Mal keine Fünf werden zu lassen. Dann - und das gilt für Schüler wie für Landräte - könnte die Versetzung ernsthaft gefährdet sein.

© SZ vom 11.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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