Kommentar:Notwendiger Weckruf

Grass 21 fordert Zuschüsse vom Kreis, erfüllt aber dessen Auflagen nicht. Man muss nicht besonders cholerisch sein, um sich über so etwas aufzuregen

Von Barbara Mooser

Keine Frage: Grafing und die Verwaltungsgemeinschaft Aßling haben das Richtige getan, als sie vor einigen Jahren die Weichen für das Projekt "Grass 21" stellten. Denn gerade in Aßling schienen mehrere Jugendliche in eine sehr falsche Richtung abzudriften, es entwickelte sich eine offene rechte Szene - nichts zu tun, war schlichtweg keine Option. Zudem gelang es den Organisatoren, Bundesmittel in erheblicher Höhe in den Landkreis zu kanalisieren.

In der Zwischenzeit hat man zwar den Eindruck, dass der Schwung der Anfangszeit etwas verloren gegangen ist, auch der anfangs viel beworbenen Tourbus, der in den Gemeinden Station machen sollte, steht jetzt anscheinend viel in der Garage herum. Doch das ist nicht der Grund für den Gegenwind, den das Projekt jetzt aus dem Jugendamt bekommen hat, sondern die Tatsache, dass sich die Verantwortlichen von "Grass 21" schlicht nicht an die Vereinbarung halten, die 2014 getroffen wurde. Eigentlich sollte das Aktionsbündnis schon seit zwei Jahren landkreisweit aktiv sein, aber selbst jetzt steht noch auf der Homepage des Aktionsbündnisses, dass bis 6. Oktober Förderanträge für Projekte gestellt werden können, "die sich auf die Orte Grafing, Aßling, Emmering und Frauenneuharting beziehen". Auch in der Ausschusssitzung setzte der Vertreter von Grass 21 entsprechenden Vorwürfen des Jugendamts nichts entgegen. Man muss nicht besonders cholerisch sein, um sich über so etwas aufzuregen.

Insofern war es nötig, dass die beiden Jugendamtschefs jetzt auf den Tisch gehauen haben, denn gerade sie müssen sich ununterbrochen für hohe Ausgaben in der Jugendhilfe rechtfertigen. Die Summen für "Grass 21" sind zwar vergleichsweise gering, doch könnten sie auf andere Weise vielleicht sinnvoller eingesetzt werden - für den gleichen Zweck. Ein gelungener Schachzug des Jugendamts war es da, das Thema in einen anderen Ausschuss zu verlagern. Denn der Jugendhilfeausschuss, in dem auch soziale Organisationen und Träger von Jugendhilfeangeboten vertreten sind, ist per se eher zurückhaltend, wenn es darum geht, einem anderen Träger etwas wegzunehmen - schließlich könnte es beim nächsten Mal einen selbst treffen.

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