Kommentar:Für Pflanzen sensibilisieren

Lesezeit: 1 min

Eine Baumschutzverordnung für Kommunen ist nicht der Weisheit letzter Schluss, dürfte aber zu einer Veränderung im Umgang mit Bäumen beitragen

Von Andreas Junkmann

Wer aufgefordert wird, das Alter einer Person zu schätzen, der ist häufig nicht weit vom sprichwörtlichen Fettnäpfchen entfernt, in das er nun gleich hineinzutreten droht. Bei Pflanzen, um genau zu sein bei Bäumen, stellt sich die Ausgangslage deutlich einfacher dar: je dicker der Stamm, umso mehr Jahre hat das Gewächs in aller Regel auf dem Buckel. Auch unabhängig davon spielen Maßeinheiten im Leben eines Baumes oft eine entscheidende Rolle. Etwa wenn es um die Frage geht, ob er gefällt werden darf, oder ob es dafür eine Genehmigung braucht. Solcherlei ist in sogenannten Baumschutzverordnungen geregelt, die der Bund Naturschutz in allen Städten und Gemeinden haben möchte.

Viele Kommunen scheuen sich jedoch vor der Einführung, aus Furcht, sie könnten sich dadurch ein Problem schaffen, das bislang keines war. Nämlich dass mit Bekanntwerden der Pläne das wilde Absägen der Bäume beginnt, um noch vor der eigentlichen Entscheidung für klare Fakten im heimischen Garten zu sorgen. Ein Szenario, das man laut Unterer Naturschutzbehörde durch eine einstweilige Sicherstellung umgehen könnte. Doch selbst wenn eine Gemeinde diese Hürde meistert, ist eine Baumschutzverordnung nicht der Weisheit letzter Schluss.

Dort sind abstrakte Rahmenbedingungen festgelegt, die mit etwas Einfallreichtum leicht umgangen werden können. Darf man etwa einen Stamm mit mehr als einem Meter Umfang nicht mehr abschneiden, greift man eben bei 99 Zentimetern zur Säge. Auch die Ersatzpflanzung ist eher nur eine theoretische Lösung, denn kein kleiner Setzling kann eine 80 Jahre alte Eiche aufwiegen.

Dennoch sollte man solche Baumschutzverordnungen nicht pauschal als Unfug abtun. Einen wichtigen - und zwar nicht messbaren - Effekt können sie durchaus haben. Sie können Menschen im Umgang mit den Pflanzen sensibilisieren. Wer immer erst im Rathaus eine Genehmigung einholen muss, um seinen Garten abzuholzen, der überlegt möglicherweise zweimal, ob er nicht vielleicht doch lieber die Säge im Schuppen lässt.

© SZ vom 02.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: