Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Fehlende Konstruktivität

Bürgerbegehren und -entscheide sind ein wichtiges Korrektiv. Aber nur, wenn sie über Fundamentalkritik hinausgehen - was beim nun abgesagten Bürgerbegehren zum Neubau der Grafinger Stadthalle leider nicht der Fall war.

Von Thorsten Rienth

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Für eine neue Stadthalle" haben ihr Begehen abgesagt. Das verdient Respekt. Einmal, weil sie zu der kleinen Gruppe an Leuten gehören, die sich in ihrer Freizeit lokalpolitisch einmischen. Ein andermal, weil gerade die Lokalpolitik von Leuten wie Ursula Bauer, die frühere BfG-Stadträtin Yukiko Nave und Martin Tourneau lebt. Leute, die sich in der Art einer außerparlamentarischen Opposition einmischen - und zwar konstruktiv.

Das Problem des Neubau-Bürgerbegehrens war allerdings: Die Konstruktivität kam zu kurz. Statt einer stringenten inhaltlichen Strategie fiel es vor allem durch Angriffe auf. Die aktuelle Rückzugsmitteilung ist da keine Ausnahme. Da wird dem Stadtrat ein "Musterbeispiel für Flickschusterei" vorgeworfen, die "solide Haushaltsführung und verantwortungsvolle Stadtplanung" abgesprochen und schließlich "fehlende Weitsicht" und der "unverantwortliche Umgang mit Steuergeldern" attestiert. Wer so austeilt, dem will natürlich im Stadtrat niemand zuhören. Zumal das Begehren selbst mit allerlei Lücken in der Argumentation auffiel.

Anders als gemutmaßt sind zum Beispiel die zusätzlich zur "Minimalsanierung Plus" eingestellten 400 000 Euro kein Indiz für eine drohende Kostensteigerung. Stattdessen ist der Betrag für Sanierungen jenseits der Lüftung vorgesehen. Nachrichtenwert hat der Puffer auch nicht. Die Stadt hält ihn stets vor, weil die Instandhaltungskosten bei einer über 30 Jahre alten Halle erfahrungsgemäß steigen. Oder es wird so getan, als drohe eine Kostensteigerung nur bei der Sanierung, nicht aber beim Neubau. Und woher die Stadt die zwischen 3,6 und 13 Millionen Euro für die neue Stadthalle nehmen soll? Einen konkreten Vorschlag haben die Neubau-Befürworter nicht ausgearbeitet.

Selbstverständlich sollen Bürgerbegehren und -entscheide auch weiterhin als stadtplanerisches Korrektiv eingesetzt werden. Gerade in Grafing zeigt sich der Mehrwert der Instrumente. Bürgerbegehren bauten den Druck auf, um Nachbesserungen beim Supermarkt in der Leonhardstraße umzusetzen (2010) oder das alte Schulhaus in der Rotter Straße (2014) nicht an Finanzinvestoren zu verkaufen. Im Jahr 2006 hatte ein Entscheid Klarheit über das einst geplante Parkhaus in der Rotter Straße gebracht, zwei Jahre später die umstrittene Ostumfahrung legitimiert. Vor drei Jahren pfiffen die Grafinger ihren Stadtrat zurück, als der den Weihnachtsmarkt zugunsten von Parkplätzen einschränken wollte.

Einzelprojekte wie der Neubau der Stadthalle, gehören dagegen nicht zum Zweck von Bürgerbegehren und -entscheiden. Wer das will braucht ein Stadtratsmandat. Damit geht dann allerdings die Verpflichtung einher, die neue Stadthalle gegen all die anderen Wünsche und Notwendigkeiten abzuwägen, die eine städtische Budgetplanung nun einmal mit sich bringt.

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SZ vom 19.01.2021
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