211 Euro im Monat. Mit so viel - oder so wenig - muss auskommen, wer Hartz IV bezieht und nach Ansicht des Amtes zu gut wohnt. Das ist wohlgemerkt der Durchschnitt, einige Betroffene dürften wohl etwas weniger draufzahlen, andere dafür umso mehr. Doch egal ob viel oder wenig, wer 446 Euro im Monat zur Verfügung hat, wird jedwede Summe spüren, die davon abgeht. Dass dies passiert, liegt an drei Problemen, die sich gerade hier in der Region München auf ungute Weise potenzieren.
Dass die Sozialämter nicht Mieten in unbegrenzter Höhe übernehmen - und übernehmen können - ist sicher richtig, allerdings geht es im Bereich Hartz IV auch nicht um hochpreisige Immobilien. So erstattet etwa die Landeshauptstadt München Monatsmieten für einen Ein-Personen-Haushalt von bis zu 681 Euro, im Landkreis Ebersberg sind es je nach Lage 580 bis 670 Euro. Was angesichts der Mietpreise im Landkreis - aktuell liegt der Durchschnitt bei etwa 15 Euro im Nordwesten und knapp elf im Südosten - keine Luxusanwesen finanziert. Das ist Problem Nummer eins: Die Berechnungsgrundlage für Mieten ist einfach zu niedrig.
Was zu Problem Nummer zwei führt: Die Hartz-IV-Sätze sind es auch. Dass jemand die Hälfte des Einkommens und mehr an Miete bezahlen muss, ist gerade in und um München keine Seltenheit. Und es ist auch nicht schön, egal welcher Einkommensgruppe jemand angehört. Nur ist das teure Wohnen für manche ein Ärgernis, für andere deutlich schlimmer. Denn die Hälfte von Hartz IV ist eben kein Betrag, mit dem sich ein Monat lang allzu gut leben lässt - für manche Betroffene dürfte sich wohl gelegentlich die Frage stellen: Wohnen oder essen?
Hier schließt sich das dritte Problem an: Weniger essen, seltener neue Kleidung, keine sozialen Aktivitäten, die etwas kosten, sind die einzigen Einsparmöglichkeiten, die oft bleiben. Denn der Bezug einer billigeren Wohnung, welchen das Gesetz von allen Hartz-IV-Beziehern fordert, ist oft einfach nicht möglich, wenn die Wohnung nicht vorhanden oder verfügbar ist.
Dieser Mangel betrifft natürlich, genau wie die hohen Preise, alle. Besonders allerdings ist betroffen, wer erstens eine günstigere Wohnung finden muss, um nicht zweitens von noch weniger als 446 Euro im Monat leben zu müssen aber drittens keine solche Wohnung finden kann. Das erste Problem kann der Landkreis angehen, indem er die Mietobergrenzen erhöht - allerdings nur für einen gewissen Zeitraum, denn das knappe Angebot treibt die Mieten weiter. Problem zwei ist Sache des Bundes, bleibt also nur Nummer drei, und die Lösung ist bekannt: Es braucht mehr günstige Wohnungen.