Mehr Entlastung und Unterstützung für Eltern - das klingt erst einmal gut. Daher dürfte es wohl kein Zufall sein, dass ein Gesetz, das einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder festschreibt, drei Monate vor der Bundestagswahl verabschiedet wurde. Was die damals wahlkämpfenden Parteien indes nicht ins Gesetz geschrieben haben, sind gewisse Details. Und das bringt jene, welche den neuen Anspruch umsetzen müssen, in nicht gerade geringe Schwierigkeiten: Städte und Gemeinden können derzeit nur darüber spekulieren, wie sie ihre Betreuungsmöglichkeiten ertüchtigen können.
Dabei wissen die Kommunen nicht einmal, welche Einrichtungen sie bereitzustellen haben. Zwar macht das Gesetz gewisse Vorgaben, etwa zu den Schließzeiten, bleibt an entscheidenden Stellen indes ausnehmend vage. So soll das Personal qualifiziert sein - wie dies konkret auszusehen hat, ist aber vollkommen unklar. Genau wie die Frage, ob es künftig noch Angebote wie die Mittagsbetreuung geben darf, oder ob der Ganztagesanspruch nur in Horten und ähnlichen Einrichtungen anerkannt wird. Bevor dies aber nicht klar ist, kann eine Kommune auch nicht planen. Das macht eine Umsetzung bis in fünf Jahren, wenn die ersten Erstklässler eingeschult werden, die einen Ganztagesanspruch haben, nahezu unmöglich. Planung, Bau und Finanzierung der neuen Gebäude sind innerhalb dieser Frist kaum zu leisten - ganz zu schweigen von der Personalsuche. Die wohl in vielen Fällen eine Suche bleiben dürfte, schon jetzt könnten in vielen Krippen, Kindergärten und Horten mehr Gruppen gebildet werden, fänden die Träger das nötige Personal dafür.
Hier wiederholt sich ein Muster, das man schon von anderen vom Bund an die Kommunen delegierten Betreuungsansprüchen kennt: Sei es der Platz in der Krippe oder der im Kindergarten. Das Lob für die familienfreundlichen Gesetze geht an die Abgeordneten in Berlin - die Arbeit, die Kosten und den Ärger, wenn es nicht auf Anhieb klappt, dürfen die Kommunen übernehmen.