Jugendkriminalität:Junger Mann prellt Taxifahrer

Vor Gericht kommt der 18-Jährige noch mit einer Geldstrafe davon.

Von Anselm Schindler, Ebersberg

"Ich habe zu viel getrunken und kann mich an nichts erinnern": Diesen Satz hört man oft am Jugendgericht. Alkohol ist immer wieder im Spiel, wenn Jugendliche und junge Erwachsene Straftaten begehen. Vier Sambucca waren es bei einem 18-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis. Dazu einige Biere, wie viele, daran kann sich der junge Mann freilich nicht erinnern. So wie auch an den Tathergang, wie er Richter Dieter Kaltbeitzer weis zu machen versucht. Der junge Mann der an einem Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht erscheinen muss, soll im Januar eine Taxifahrt nicht bezahlt haben. Rund 70 Euro wären es gewesen, für eine Fahrt von einer Disco in Erding nach Hause. Er habe im Rausch Geldbeutel und Handy verloren, gibt der Angeklagte an.

Am Ziel steigt der junge Mann aus und verschwindet einfach

Dem Taxifahrer sagt der Angeklagte, er müsse schnell Geld holen, doch dann taucht er nicht mehr auf. Der Taxifahrer ruft die Polizei. Vom Taxi zur Wohnung des Angeklagten ist es nicht weit, die Beamten haben den Tatverdächtigen schnell gefunden. Der spricht kaum deutsch, am nächsten Tag kommen sie mit einer Dolmetscherin wieder. Der Angeklagte leugnet die Tat. Er habe viel getrunken und könne sich an nichts erinnern, erklärt er. Eine Bekannte habe ihn nach Hause gefahren.

Aufgewachsen ist der junge Mann auf Sardinien. Nach Deutschland kam er Ende vergangenen Jahres, ohne Eltern. "Es ist schwer, bei uns Jobs zu finden", berichtet der Angeklagte dem Richter mittels Dolmetscherin. Tatsächlich ist in Italien die Jugendarbeitslosigkeit hoch. Mit 18 Jahren verließ der junge Mann seine Familie. "Ich will arbeiten, deswegen bin ich nach Deutschland gekommen", so der Angeklagte, er träume vom eigenen Restaurant.

Er habe ja zahlen wollen, aber nicht genug Geld gehabt, beteuert der Angeklagte

Seit einigen Monaten arbeitet er als Küchenhilfe. Für den Staatsanwalt spricht das dafür, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Schließlich sorgt er für sich selbst, verdient Geld, wohnt alleine. Für die Anwendung des Jugendstrafrechts spricht allerdings, dass es sich bei der Straftat um eine "jugendtypische Tat" handelt, wie der Richter geltend macht. Am Ende wird der junge Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt, wie die meisten 18-jährigen Straftäter. Richter Kaltbeitzer begründet dass auch damit, dass sich der junge Mann "noch nicht richtig hier eingelebt hat". Dazu komme die alkoholbedingte Enthemmung.

Es handelt sich um einen klassischen Betrugsfall, sind sich Staatsanwaltschaft und Richter einig. Der junge Mann sagt, dass ihm das alles peinlich sei und leid tue. Doch immerhin habe er den Taxifahrer bezahlen wollen und dann gemerkt, dass das Geld nicht reicht. Damit widerspricht er sich selbst: "Vorhin haben sie noch gesagt, sie haben Handy und Geldbeutel verloren" wirft ihm Richter Kaltbeitzer vor. Er wirkt ein wenig ungeduldig. Der Angeklagte wird dazu verurteilt, 400 Euro an die gemeinnützige Organisation Brücke Ebersberg zu zahlen.

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