Süddeutsche Zeitung

Streit um Ausbaubeiträge:Straße der Hoffnung

Im Kirchseeoner Gartenweg melden weitere Bewohner Ansprüche an

Von Andreas Junkmann, Kirchseeon

Seit Anfang 2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben, in Kirchseeon kommt dieses Thema allerdings einfach nicht zur Ruhe. Grund ist eine Klage, die ein Anwohner des Gartenwegs im November vergangenen Jahres vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hatte - und in Teilen Recht bekam. Den Urteilsspruch nehmen nun weitere Nachbarn zum Anlass, bei der Marktgemeinde ihre zu viel gezahlten Gebühren zurückzufordern. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, werden die Kirchseeoner Gemeinderäte am Montagabend in nichtöffentlicher Sitzung entscheiden.

Der Gartenweg, eine kleine Seitenstraße der B304 am östlichen Ortsende, war 2012 umfassend saniert worden. Unter anderem wurde die Asphaltdecke repariert und der Unterbau teilweise erneuert. Wie für Anliegerstraßen üblich, sind die Anwohner für die durchgeführten Maßnahmen von der Marktgemeinde zur Kasse gebeten worden - doch schon damals hat es Kritik gegeben. Einige Hausbesitzer monierten, die festgesetzten Beträge seien fehlerhaft. Richtig an der Sache drangeblieben - zumindest im juristischen Sinne - ist aber nur Hubert Heun, der nun vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg verbuchen konnte. Nach zwei Verhandlungstagen kamen die Münchener Richter zu dem Beschluss, dass die Marktgemeinde bei der Berechnung tatsächlich Fehler gemacht hat.

Anders als zunächst unterstellt, habe die Verwaltung nach Auffassung des Gerichts allerdings weder in böser Absicht gehandelt, noch seien die Fehler "besonders schwerwiegend", wie es in der Urteilsbegründung heißt. Dennoch steht Hubert Heun, der das Verfahren im Namen seiner Tochter führte, eine Rückzahlung von rund 1500 Euro zu. Unter anderem ist nach Ansicht der Richter die für die Berechnung zugrunde liegende Örtlichkeit fehlerhaft bestimmt und der Aufbauaufwand falsch berechnet worden. Die an Heun gestellten Forderungen seien deshalb laut Urteil in Teilen rechtswidrig.

Diese Entscheidung ruft nun auch weitere Bewohner des Gartenwegs auf den Plan, die nun ebenfalls ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück haben wollen. "Dieses Urteil ist im Ergebnis auf die Kostenberechnung für mein Grundstück übertragbar", schreibt etwa ein Anwohner in einem Brief an Bürgermeister Udo Ockel (CSU).

So pauschal könne man dem Rathauschef zufolge aber nicht argumentieren. Ockel verweist dabei auf den entscheidenden Punkt im Urteil: Demnach hätte für die ursprüngliche Berechnung der Beiträge nicht das gesamte Areal am Gartenweg mit einbezogen werden dürfen, sondern die Stichstraße hin zur evangelischen Kirche als eigener Abschnitt behandelt werden müssen. "Es ist im Grunde genommen so, dass die Anwohner in dem Bereich ein bisschen was rausbekommen würden und der Rest etwas nachzahlen müsste", so Ockel. Für beides fehle nach Abschaffung des Straßenausbaubeitrags aber die gesetzliche Grundlage.

Der Bürgermeister kann sich deshalb eine versöhnliche Lösung vorstellen: Wer zu viel bezahlt hat, bekommt sein Geld zurück. Wer zu wenig bezahlt hat, wird nicht mehr extra zur Kasse gebeten. Diesen Vorschlag wird Ockel den Marktgemeinderäten am Montagabend im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vorlegen. "Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gemeinderäte das dann auch so entscheiden", gibt sich Ockel im Sinne der Anwohner zuversichtlich. Er betont aber auch: "Rein vom Gesetz her müssten wir es nicht machen." Dem Bürgermeister ist dennoch daran gelegen, dass die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge auch in Kirchseeon endlich zu den Akten gelegt werden kann.

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Quelle:
SZ vom 05.08.2019
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