Kirchseeon/Poing:Werbung bleibt Wunsch

Kirchseeon/Poing: "Schöne Gegend, böse Werbung?": Im Falle der Hausmauer an der B304 durch Eglharting lässt das bayerische Verwaltungsgericht das Argument nicht gelten.

"Schöne Gegend, böse Werbung?": Im Falle der Hausmauer an der B304 durch Eglharting lässt das bayerische Verwaltungsgericht das Argument nicht gelten.

(Foto: Christian Endt)

Zwei geplante Plakatwände dürfen nicht gebaut werden. Eine Erlaubnis gibt es nur für die Vergrößerung einer bestehenden Anlage

Von Anja Blum, Kirchseeon/Poing

Ein unscheinbarer Grünstreifen, eine unansehnliche Hauswand: Solche scheinbar wertlosen Flecken können durchaus gewinnbringend sein - wenn sie an einer viel befahrenen Straße liegen. Dann nämlich kann man sie an Firmen verpachten, die mit Werbeanlagen Geld verdienen. Sprich: große Plakatwände aufstellen, mittels derer Firmen ihre Produkte anpreisen können. Drei solcher Standorte im Landkreis hatte das bayerische Verwaltungsgericht nun zu begutachten, nämlich, weil sie umstritten sind. Die Streitparteien: Gemeinden und Landratsamt auf der einen Seite, die jeweilige Werbefirma auf der anderen. Wobei diese offiziell den Freistaat verklagen, wenn sie mit den Entscheidungen vor Ort nicht einverstanden sind. Doch um es gleich vorweg zu nehmen: Das Gericht sprach sich in zwei von drei Fällen im Sinne der Behörden aus.

Eglharting

Um eine Hausmauer an der B 304, auf der bereits seit langem ein Plakat prangt, ging es beim ersten Termin des Verwaltungsgericht in Eglharting. Zu sehen ist die Werbung, wenn man von München kommend Richtung Ebersberg fährt. Momentan preist dort ein Zigarettenhersteller seine Rauchwaren an. Gleich gegenüber hat die örtliche Gärtnerei eine wuchtige Plakatwand aufgestellt. Das Problem: Auch die andere Werbefläche soll künftig größer und besser sichtbar sein. Der Anbieter möchte sie etwas nach oben und weiter rechts an den Rand des Hauses verschieben, die Abmessungen sollen dann knapp vier mal drei Meter betragen.

Die Marktgemeinde Kirchseeon und das Landratsamt jedoch wollten dies nicht erlauben - mit Verweis auf die Satzung der Kommune, die den Einsatz von Werbeanlagen regelt. Diese nämlich schließt Fremdwerbung, also solche von nicht örtlichen Firmen, entlang der B 304 aus.

Wie Richter Korbinian Heinzeller jedoch erklärte, ist eine solche Regelung nicht zulässig. "Man kann so ein Verbot nicht für einen so großen Geltungsbereich quer durch den Ort aussprechen", sagte er, vielmehr müsse man die einzelnen Baugebiete betrachten und differenzieren. Und der Fall der strittigen Hauswand sei klar: "Es handelt sich hier eindeutig um ein Mischgebiet und da sind solche Anlagen erlaubt", so der Richter. Auch ortsgestalterisch sehe er keine Gründe, die dagegen sprächen, ergänzte er mit Blick auf einen Ständer mit Eisenrohren vor der Plakatwand. "Super Gegend, böse Werbung? Schaut schlecht aus." Landratsamt und Gemeinde blieb also nichts, als einzulenken, und die Erkenntnis, dass die kommunale Satzung wohl überarbeitet werden sollte.

Kirchseeon

Nicht weit vom ersten Standort entfernt, aber bereits auf Kirchseeoner Gebiet, hatte das Gericht den zweiten Standort zu begutachten: eine Böschung südlich der B 304, direkt an der Ecke zur Ahornstraße. Hier soll eine gänzlich neue Plakatwand aufgestellt werden. Auch hier gilt freilich die Satzung für Werbeanlagen der Kommune - doch wer meint, nun folge die gleiche Entscheidung, der irrt. Die unwirksame Regelung spiele hier ebenfalls keine Rolle, sagte der Richter, vielmehr sei eben entscheidend, als welche Art Gebiet man die Umgebung einordne.

Direkt oberhalb der geplanten Werbewand befindet sich ein großes, graues Telekommunikationsgebäude samt weit sichtbarem Sendemasten. Darum herum jedoch ist das Bild einheitlich: Es zeigt ein reines Wohngebiet. Und als solches sei die Gegend auch zu klassifizieren - mit einer technischen Anlage als Fremdkörper, erklärte Heinzeller, nachdem die Kammer des Verwaltungsgerichts sich abseits ausführlich beraten hatte. Damit war klar: eine Werbeanlage wird es an diesem Standort nicht geben. Der Anwalt der klagenden Firma akzeptierte dies.

Poing

Ebenfalls ablehnend äußerte sich das Gericht hinsichtlich einer Werbewand, die in Poing errichtet werden soll. Allerdings aus gänzlich anderen Gründen. Bei diesem Standort handelt es sich um einen Grünstreifen an der Kreuzung von Plieninger und Hauptstraße, einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt des Ortes. "Das ist eine neuralgische Stelle, weil hier der ganze Schwerlastverkehr abgewickelt wird, aber auch viele Schüler hier unterwegs sind", sagte ein Vertreter der Gemeinde. Schon lange versuche man, die Situation zu verbessern, vor allem mehr Platz zu schaffen für Fußgänger und Radler, doch das gestalte sich aufgrund der Gegebenheiten schwierig.

Die Befürchtung ist, dass die Werbetafeln die Ampel verdecken, Autofahrer ablenken und das Platzproblem verschärfen könnte. Auch Vertreter des Landrats- und Straßenbauamts äußerten sich in dieser Weise. Der Richter sagte, dass die geplante Anlage in dem Mischgebiet planungsrechtlich eigentlich zu genehmigen wäre, teilte jedoch die Bedenken der Behörden. "Was die Sicherheit angeht, ist dieser Standort einfach zu grenzwertig."

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