Kirchseeon:Nein zur Magensonde, ja zur Dialyse

Intensivstation mit modernster Medizintechnik

Wenn sich Behandlungswünsche im Ernstfall ändern, kann der Patient mit derGesundheitsvorausplanung den Umgang mit dem Lebensende selbst bestimmen.

(Foto: bvmed)

Die Alzheimer-Gesellschaft im Landkreis informiert bei einem Vortragsabend über dynamische Patientenverfügungen,die den unterschiedlichen Bedürfnissen individuell angepasst werden können

Von Ina Berwanger, Kirchseeon

"Wenn ich Sie frage, wie Sie gerne sterben möchten, dann würden Sie alle sagen: in Würde und selbstbestimmt." So begrüßte die Palliativmedizinerin und Ethikberaterin Dr. Birgit Krause-Michel die Hörer ihres Vortrages bei der Alzheimer Gesellschaft im Landkreis Ebersberg. Diese hatte die Bad Reichenhallerin zu einem Vortrag über ihre Erfahrungen mit Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und der dynamisierte Form der Patientenverfügung, der gesundheitlichen Vorausplanung (Advance Care Planning), eingeladen. Die Referentin machte deutlich, dass eine beizeiten abgefasste, möglichst umfassende, klare Patientenverfügung nicht nur dem Sterbenden, sondern auch seinen Angehörigen und behandelnden Ärzten ein Gehen in Würde erleichtere.

Das Awo-Seniorenzentrum "Gertrud-Breyer-Haus" in Kirchseeon hatte die Alzheimer Gesellschaft aus gutem Grund als Veranstaltungsort gewählt. Dort wird bereits seit 2010 das Projekt Sterbekultur umgesetzt. "Ein Leuchtturmprojekt im Landkreis Ebersberg" nennt dies der Vorsitzende der Alzheimer-Gesellschaft, der promovierte Mediziner Hans Gnahn. Er begrüßte mit Birgit Krause-Michel einen Gast aus dem Berchtesgadener Land, wo sie vor fünf Jahren gemeinsam mit dem CSU-Politiker Alois Glück eine "Außerklinische Ethikberatung gegründet hat, die im Netzwerk Hospiz Südostbayern als eigenständiges Gremium etabliert ist. Auch dieses ist ein Pilotprojekt, begleitet vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München unter der Leitung von Professor Georg Marckmann. Und "vermutlich in ganz Deutschland einmalig", so Krause-Michel. Sie gestaltete ihren zweistündigen Vortrag auch entlang prägnanter Fallbeispiele ihrer Arbeit in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein. "Seit 2009 gibt es Patientenverfügungen, damit jeder genau sagen kann, wie er im letzten Lebensabschnitt behandelt werden möchte", erklärte Birgit Krause-Michel. Die Patientenverfügung trete erst dann in Kraft, wenn ihr Verfasser nicht mehr einwilligungsfähig sei. "Damit sie jemand durchsetzen kann, brauchen Sie immer noch eine Person. Dieser Bevollmächtigte kann nur das vertreten, was Sie verfügt haben", betonte sie. Die Patientenverfügung sei "ein ungeheurer Anspruch an uns Ärzte", räumte Krause-Michel ein. Hätten die Ärzte bis zur Einführung der Patientenverfügung gewusst und entschieden, was für den Patienten gut sei, stünde jetzt dessen Wille an oberster Stelle. Diesen könne man in der Patientenverfügung in vier Kategorien präzisieren. Die erste betreffe den unmittelbaren Sterbeprozess, die zweite den Fall einer tödlichen Erkrankung ohne festgesetzten Todeszeitpunkt und die dritte die nach Schlaganfällen häufigen Störungen des Zentralnervensystems. "Das vierte Gebiet ist mit der Demenz das schwierigste", so die Referentin.

Die meisten Menschen würden sich keine künstliche Ernährung mehr wünschen, wenn sie so dement seien, dass sie ohne ausreichende Hilfestellung keine flüssige Nahrung mehr zu sich nehmen könnten. "Deshalb gilt die Patientenverfügung erst, wenn der Mensch nicht mehr schlucken kann." Das immer wieder den neuesten Erkenntnissen und Erfordernissen angepasste Thema Patientenverfügung verlange laut Bundesgerichtshof seit Oktober 2016 von den Menschen in ihrer Verfügung konkrete Entscheidungen. "An erster Stelle stehen keine lebensverlängernden Maßnahmen mit künstlicher Ernährung, keine Dialyse oder Antibiotika." Krause-Michel erinnerte sich an den Fall einer 86-jährigen Schlaganfallpatientin, die entgegen ihrem in der Patientenverfügung geäußerten Willen auf Wunsch ihres Ehemannes eine Magensonde bekam, damit sie in eine Früh-Reha aufgenommen werden konnte. Nachdem sich auch nach acht Wochen keinerlei Besserung zeigte, bekam ihr Ehemann starke Schuldgefühle. Nach einer mehrmaligen ethischen Beratung konnte die Ernährungssonde schließlich entfernt werden und seine Frau in Ruhe sterben. "Es gibt hierzu ein Urteil, dass das Beenden einer Maßnahme erlaubt, die gegen den Patientenwillen entstanden ist", betonte Birgit Krause-Michel. "Die meisten Patienten, die in ein Pflegeheim kommen, haben aber gar keine Patientenverfügung, dies bedeutet immer wieder große ethische Probleme", berichtete die Palliativärztin. Wichtig wäre daher - optimal mit Patientenverfügung, sonst auch ohne - ein Notfallbogen. "Er regt Patienten, Angehörige, Pflege, Ärzte zum Vorsorgedialog an." Zum Beispiel könne der Patient klar darlegen, dass er im Notfall nicht mehr in ein Krankenhaus eingeliefert werden wolle.

"In den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein signalisiert dies erfolgreich die von der Autobahn bekannte Rote Hand, die nach Rücksprache mit dem Patienten beziehungsweise seinem Bevollmächtigten vom Hausarzt gut sichtbar auf die Akte geklebt wird. In den Unterlagen liegt ein Protokoll, warum keine Wiederbelebung oder Krankeneinweisung erfolgen soll oder sinnlos ist. Zum Hinweis auf diesen Verzicht muss immer ein palliativer Notfallplan ausgefüllt sein, damit dieser Patient auf jeden Fall eine optimale palliative Versorgung erhält", so Krause-Michel. Ihr Ebersberger Kollege, der frühere Chefarzt der Kreisklinik Hans L. Schneider, betonte, dass sich die Palliativmedizin im Laufe seiner rund 40-jährigen Kliniktätigkeit enorm weiterentwickelt habe. Palliativmedizin auf dem neuesten Stand werde im Landkreis Ebersberg zum Beispiel von dem von ihm geleiteten Christophorus-Hospizverein und von der Spezialisierte Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) des Zentrums für Ambulante Hospiz- und Palliativversorgung München Land, Stadtrand und Ebersberg angeboten.

Dessen Leiterin Katja Goudinoudis zeigte sich zuversichtlich, dass das Konzept der Gesundheitlichen Vorausplanung "in zwei bis drei Jahren in der Region implementiert sein wird." Das Advance Care Planning setze auf einen dialogischen Prozess anstatt punktueller Festlegungen. Es soll so den sich unter Umständen im Laufe der Jahre ändernden Behandlungswünschen der Patienten dynamisch Rechnung tragen.

Dass aber auch die Patientenverfügung immer wieder und am besten im Dialog mit dem Vorsorgebevollmächtigten daraufhin überprüft werden solle, ob sie noch dem aktuellen Willen des Verfügenden entspreche, darüber waren sich Birgit Krause-Michel, die Mitglieder der Alzheimer Gesellschaft und die Gäste am Ende des mit spontanen Applaus bedachten Vortrags einig.

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