Kauf des Sparkassengebäudes:Beschwerde abgeschmettert

Landrat muss keine Konsequenzen der Aufsichtsbehörde befürchten

Die Regierung von Oberbayern wird keine Schritte gegen Landrat Robert Niedergesäß (CSU) wegen des Erwerbs des Sparkassengebäudes durch den Landkreis einleiten. Das hat Regierungspräsidentin Maria Els nun als Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde von Manfred Schmidt, FBU/AfD-Gemeinderat in Vaterstetten, mitgeteilt. Schmidt hatte es unter anderem für problematisch gehalten, dass Niedergesäß gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg war, als er die Verhandlungen über den Kauf als Landratsamts-Außenstelle für den Landkreis führte. Die Rechtsaufsichtsbehörde sieht - mit Verweis auf die Rechtslage und entsprechende Kommentare dazu - allerdings keine persönliche Beteiligung des Landrats. Damit gebe es auch keine rechtliche Grundlage, Niedergesäß von allen Aufgaben zu entbinden, die im Zusammenhang mit der Aufklärung der Frage stehen, wieso die kalkulierten Kosten für den Umbau und die Sanierung extrem gestiegen sind. Im Übrigen verweist Els auf die bereits laufende Untersuchung durch den Kommunalen Prüfungsverband, der man derzeit nicht vorgreifen wolle.

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