"Ich finde das alles sehr sehr lustig", sagte der Angeklagte recht süffisant von seinem Platz im Gerichtssaal aus. Zu dem Zeitpunkt stand allerdings noch zu befürchten, dass ihm das Lachen bald vergehen könnte. Dann nämlich, wenn die Ebersberger Richterin Vera Hörauf die Beschuldigungen gegen den 47-jährigen Münchner in ein Urteil gegossen hätte. Am Ende hatte der Mann aber tatsächlich gut lachen, denn das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn ein.
Damit war zunächst nicht unbedingt zu rechnen, denn die Vorwürfe gegen den Angeklagten waren nicht ohne. So soll er im Juni 2019 einen Tankstellenbetreiber aus dem südlichen Landkreis Ebersberg in dessen Laden lautstark beschimpft und schließlich auch bedroht haben. Hintergrund war, dass der Mann das Geld für seine damalige Lebensgefährtin abholen wollte, die für die Tankstelle gearbeitet hatte. Als deren Inhaber die Auszahlung jedoch verweigerte, habe der 47-Jährige diesen laut Anklageschrift unter Druck gesetzt und die Situation sei eskaliert.
Dass er tatsächlich in die Tankstelle gekommen war, um dem Besitzer eine Rechnung im Namen seiner Lebensgefährtin zu überreichen, bestätigte der Münchner vor Gericht. Bedroht habe er diesen allerdings zu keinem Zeitpunkt. Ganz im Gegenteil: Der Tankstellenbesitzer sei betrunken gewesen und habe sich aggressiv ihm gegenüber verhalten. Er wolle ihn ungespitzt in den Boden hauen, soll der Mann zu ihm gesagt haben. "Es war ein normales Wortgefecht. Nach welchem Gesetzbuch wird hier eigentlich verhandelt?", fragte der Mann die Richterin. Diese wiederum gab ihm zur Antwort, er solle sich jetzt mal beruhigen.
Schließlich erzählte der Angeklagte auch noch, der Inhaber der Tankstelle habe eine Waffe bei sich getragen - eine Schreckschusspistole, wie die Polizei später feststellte. Diese habe er gezogen und dann wieder weggesteckt. "Wo ich herkomme zeugt das nicht unbedingt von Männlichkeit", sagte der Mann. Eine gezogene Waffe stecke man nicht wieder zurück. Eine recht eigenwillige Sicht der Dinge, wie die Richterin bemerkte.
Diese verlas im weiteren Prozessverlauf auch die polizeiliche Aussage des inzwischen verstorbenen Tankstellenbesitzers. Darin war von einer drohenden Haltung und Beleidigungen des Angeklagten die Rede. Er habe sich in dem Moment "massiv unter Druck gesetzt" gefühlt. Wohl auch weil sich die beiden Männer privat kannten, wolle er von einer Strafverfolgung allerdings absehen, gab der Inhaber gegenüber den Beamten zu Protokoll.
Dem Angeklagten kam obendrein zugute, dass auch die beiden Zeuginnen - beide bei der Tankstelle angestellt - keine eindeutigen Hinweise auf eine versuchte Nötigung, für die der Mann vor Gericht stand, geben konnten. "Da ist es schon abgegangen", erinnerte sich die eine zwar an recht turbulente Szenen im Verkaufsraum der Tankstelle, zu Handgreiflichkeiten oder ähnlichem sei es aber nicht gekommen. "Wir waren ganz baff", gab die andere Zeugin zu Protokoll. Es habe einen heftigen Streit um das Geld der Freundin gegeben, ihr Chef sei dabei durchaus bedroht worden. Auch sie selbst habe es mit der Angst zu tun bekommen.
Staatsanwältin und Richterin reichten die Hinweise allerdings nicht aus, um den Mann zu verurteilen. Zumal der Geschädigte bereits verstorben sei und ohnehin nicht an einer Strafverfolgung interessiert war. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.