Jobcenter:Sanktionen widersprechen dem Grundgesetz

Regelungen des Sozialhilferechts basieren derzeit auf einem grundsätzlichen Misstrauen

Zum Bericht "Hilfreiche harte Hand" vom 29. November:

Der Leiter des Ebersberger Jobcenters hält die Sanktionen für Empfängern von Hartz IV bei bestimmten Regelverstößen für unverzichtbar. Ich bin mir sicher, dass sie verfassungswidrig sind. Eine entsprechende konkrete Normenkontrollklage eines Thüringer Sozialgerichts liegt dem Bundesverfassungsgericht vor und müsste demnächst entschieden werden. Der breiten Öffentlichkeit ist nicht bekannt, dass die ohnehin unzureichenden Hartz IV-Sätze von derzeit 416 Euro im Monat im Extremfall bis auf Null gekürzt werden können, wenn mehrere Regelverstöße vom Jobcenter mit Sanktionen belegt werden. Solche Vergehen müssen nicht mit Schlamperei und mangelndem Engagement der Kunden zu tun haben, oft beruhen sie auf fehlendem Wissen über die komplizierten Bestimmungen des deutschen Sozialrechts oder im Falle von Flüchtlingen auf schlechten Deutschkenntnissen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Hartz IV-Regelsatz vom 9. Februar 2010 festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschen-würdigen Existenzminimums jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es braucht keine besonderen juristischen Kenntnisse, um im Umkehrschluss festzustellen, dass die Menschenwürde eben nicht mehr gewährleistet ist, wenn die staatlichen Sozialleistungen auf Grund einer Sanktion dieses Mindestmaß unterschreiten.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik in Deutschland Abschied nimmt von den Dogmen des Neoliberalismus. Die Regelungen des Sozialhilferechts basieren derzeit auf einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Menschen, denen es wirtschaftlich nicht gut geht. Das ist eigentlich nicht das Menschenbild des Grundgesetzes. Ganz bestimmt ist es kein christliches. Wir Grünen haben konkrete Vorschläge für eine Abkehr von Hartz IV vorgestellt. Und auch die SPD beginnt zu begreifen, dass nur der Abschied von der Agenda 2010 sie aus ihrem Wahl- und Umfragetief befreien kann. Reinhard Oellerer, Gemeinde- und Kreisrat, Anzing

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