Jährlich 200000 Euro:Finanzspritze für Wohnungsbau

Landkreis will mit neuen Richtlinien mehr Projekte fördern

Bezahlbarer Wohnraum ist im Landkreis rar. Deshalb hat der Kreistag im Jahr 2014 entschieden, Wohnbauprojekten unter gewissen Bedingungen Zuschüsse zu gewähren - ein Angebot, das gern genutzt wurde: Seit 2015 wurden mit Unterstützung der Förderrichtlinie 319 Wohnungen im Landkreis errichtet. Künftig wird die Förderung sogar noch ein bisschen ausgeweitet - denn manche Projekte für die Schaffung von günstigem Wohnraum fielen bei den bisherigen Richtlinien unter den Tisch. Die neuen Richtlinien, die der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet hat, ermöglichen nun auch für sie eine Förderung.

In der Vergangenheit gab es Zuschüsse nur für Projekte, die vom Freistaat Bayern im Rahmen der einkommensorientierten Förderung mitfinanziert und von der Kommune in gleicher Höhe gefördert wurden. Kein Geld gab es hingegen, wenn die Kommunen das Objekt selbst bauen und zu günstigen Preisen vermieten wollten. Das soll sich nun ändern. Außerdem können jetzt auch Kommunen oder wohnwirtschaftliche Kommunalunternehmen, die außerdem durch das kommunale Wohnraumförderungsprogramm des Freistaats gefördert werden, Zuschüsse beantragen. In den Genuss der geänderten Richtlinien werden als erstes die Gemeinde Vaterstetten und die kommunale Wohnbaugesellschaft gKU kommen, deren Anfragen die Diskussion über die Richtlinie überhaupt erst ausgelöst hatten. Jährlich stellt der Kreis 200 000 Euro für die Förderung zur Verfügung. Geht die beantragte Summe darüber hinaus, müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

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