In Markt Schwaben kursiert schon eine Unterschriftenliste:Aufstand der Hundebesitzer

Wiesenbrüter sollen besser geschützt werden. Doch die geplante Anleinpflicht für Hunde in den Landschaftsschutzgebieten ruft in Ebersberg heftige Proteste hervor

Barbara Mooser

Hundebesitzer laufen Sturm gegen den geplanten Leinenzwang in Teilen der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis. In Markt Schwaben will eine Initiative am Sonntag Protestpläne schmieden, auch Unterschriftenlisten kursieren bereits. In der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt steht das Telefon seit Montag fast nicht mehr still - seitdem läuft die öffentliche Auslegung des neuen "Verordnungsentwurfs zum Schutz wiesenbrütender Vogelarten". Johann Taschner, der Chef der Naturschutzbehörde, macht sich noch auf einiges mehr gefasst: "Schließlich gibt es im Landkreis 10 000 Hunde." Bereits vor einem Jahr hatte sich der Umweltausschuss des Kreises für Nutzungseinschränkungen in den Landschaftsschutzgebieten stark gemacht. Beantragt hatte das CSU-Kreisrat Martin Lechner. Bisherige Appelle an die Hundebesitzer, die Tiere in diesen sensiblen Arealen freiwillig anzuleinen, seien ignoriert worden, begründete er seinen Vorstoß, der quer durch alle Fraktionen Zustimmung fand. Allerdings nicht in der Fachbehörde selbst: Bei dem ohnehin vorhandenen Personalmangel könne man eine Überwachung nicht garantieren, hatte Taschner argumentiert - und auch heute sieht er hier noch ein großes Problem: "Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine Überwachung", sagt er. In den vergangenen Monaten haben er und seine Mitarbeiter den Verordnungsentwurf ausgearbeitet, noch bis zum 5. April läuft die öffentliche Auslegung. In dieser Zeit können Betroffene Kritik und Anregungen äußern - und bereits jetzt wird diese Möglichkeit intensiv genutzt. Gleich am ersten Tag führten die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde 13 Telefonate über die neue Verordnung, vier Bürger kamen sogar persönlich ins Landratsamt, um sich die Unterlagen anzusehen und sich zu äußern. Einigen, sagt Taschner, gehe die Ausweisung der Schutzzonen allerdings auch nicht weit genug. Das gilt freilich nicht für einen Zusammenschluss von Hundebesitzern in Markt Schwaben. Bereits vor einer Woche haben sich die "Hundeliebhaber aus dem Schwabener Moos" getroffen, dabei haben sich 63 Markt Schwabener mit Unterschriften gegen die Verordnung ausgesprochen. Ein zweites Treffen ist am Sonntag geplant. Es gehe aber nicht nur darum, die Hundebesitzer zu mobilisieren, sagt eine der Organisatorinnen der Treffen: "Wir wollen alle Bürger sensibilisieren für das, was geplant ist." Denn auch Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer seien schließlich von den neuen Nutzungseinschränkungen betroffen. Auch für sie gelte, dass sie befestigte Wege künftig nicht mehr verlassen dürften, erläutert die Markt Schwabenerin: "Und was ein befestigter Weg ist, ist ja Auslegungssache." Zudem bezweifle sie, dass tatsächlich schützenswerte Wiesenbrüter vorhanden seien: "Ich habe noch keinen gesehen." Bis die Anleinpflicht tatsächlich in Kraft tritt, werden wohl noch einige Wochen vergehen. Zunächst werden die Anregungen der Bürger im Landratsamt gesammelt und gebündelt, dann wird sich der Umweltausschuss des Kreistags erneut mit dem Thema befassen und gegebenenfalls noch Änderungen vornehmen. Die neuen Regelungen gelten dann am ersten Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt. Wer danach bei Verstößen erwischt wird, kann theoretisch kräftig zur Kasse gebeten werden. Bußgelder bis zu 25 000 Euro sind möglich. In der Regel werden Verstöße nach Angaben Taschners aber voraussichtlich mit Summen zwischen 100 und 200 Euro geahndet.

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