Im Streit um ein Handy:Ehefrau mit Metallkoffer attackiert

Opfer erlitt bei Auseinandersetzung Blutergüsse und Prellungen - jetzt stand der 23-jährige Täter vor Gericht.

Wieland Bögel

Geht eine Beziehung in die Brüche, sind unschöne Szenen keine Seltenheit. Regelrecht ausgerastet ist aber offenbar ein junger Mann aus dem westlichen Landkreis gegenüber seiner Noch-Ehefrau: Weil er sie mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert und mit einem Metallkoffer geschlagen hat, stand der 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Im vergangenen Oktober stritten die Noch-Eheleute in der Wohnung der Geschädigten im westlichen Landkreis um ein Handy. Der Angeklagte habe ihr das Gerät weggenommen, so die Geschädigte vor Gericht. Als sie versuchte, ihr Eigentum wiederzubeschaffen, sei der Angeklagte mit Fäusten und Fußtritten auf sie losgegangen. Er habe sie außerdem gewürgt, wüst beschimpft und schließlich mit einem Metallkoffer nach ihr geschlagen. Ein dem Gericht vorliegendes ärztliches Gutachten bestätigt diese Aussage, es listet eine Vielzahl von Prellungen, Blutergüssen und Schwellungen auf. Ihr Telefon habe sie übrigens bis heute nicht zurückerhalten, so die Geschädigte, der Angeklagte habe damit auf ihre Kosten sogar noch zwei Monate lang telefoniert. Die junge Frau konnte auch eine Ohrenzeugin der Ereignisse vorweisen: Während der Prügelattacke des Angeklagten hatte sie mit einer Freundin telefoniert, diese konnte vor Gericht die Aussagen der Frau teilweise bestätigen. Die Zeugin gab an, sie habe über das Telefon "Krach, einen Knall und Geschrei" gehört, sowie die Beschimpfungen des Angeklagten. Anschließend habe ihr die Geschädigte weinend mitgeteilt, ihr Mann habe sie geschlagen. Die Zeugin sagte auch aus, dass der Angeklagte gegen seine Frau schon zuvor handgreiflich geworden sei. Mindestens einmal habe sie gesehen, wie er seine Frau "gewatscht" habe, und auch Beleidigungen seien häufig gefallen. "Es wurde immer schlimmer", fasste die Zeugin ihre Beobachtungen zusammen. Der Angeklagte bestritt nicht nur, seine Ex-Frau geschlagen zu haben. Er habe zum betreffenden Zeitpunkt auch längst keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt, da sie ihn bereits Monate zuvor aus der Wohnung geworfen habe, sagte er. Als Beleg für diese Aussage hatte er seine Schwester und seinen Stiefvater mitgebracht. Doch diese konnten vor Gericht lediglich bestätigen, dass der Angeklagte seit dem vergangenen Sommer abwechselnd bei ihnen gewohnt habe, nicht jedoch, dass er am Tattag nicht bei seiner Frau gewesen war. Für die Staatsanwaltschaft bestanden keinerlei Zweifel an der Aussage der Geschädigten und ihrer Freundin, die Einlassungen des Angeklagten seien dagegen nicht glaubwürdig. Besonders schwer wiege die hohe Gefährlichkeit der Attacke, die Schläge mit dem Koffer hätten zu erheblichen und bleibenden Schäden führen können. Deshalb beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Richterin Susanne Strubl folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Unterschlagung des Mobiltelefons der Geschädigten zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zusätzlich muss der seit Jahren arbeitslose Mann 150 Stunden gemeinnützige Dienste leisten, dies sei auch als eine Art pädagogische Maßnahme gedacht, so Strubl: "Um ihnen einen Geschmack zu geben, wie sich Arbeit anfühlt."

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