Bei einem Schwarzbau denken wohl die meisten an ein ohne Genehmigung errichtetes oder umgebautes Haus oder wenigstens irgendeine Art von Gebäude. Manche Schwarzbauten dagegen sind auf den ersten Blick nicht nur nicht als Gebäude, sondern gar nicht zu erkennen - einen solchen gibt es in Aßlkofen.
Westlich des kleinen Ortes gibt es seit Jahrzehnten eine Fläche, welche von einer Hundeschule als Trainingsgelände genutzt wird - allerdings ist die dafür nötige Änderung des Flächennutzungsplanes nie erfolgt, sodass die Trainingsfläche bislang streng genommen ein Schwarzbau ist. Aber nicht mehr lange, der Technische Ausschuss des Stadtrates stimmte nun dafür, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
Hintergrund ist, dass man sich im Landratsamt vor gut vier Jahren einmal mit der Aktualität zahlreicher Flächennutzungspläne im Landkreis beschäftigt hat. Dabei stellte sich heraus, dass die Hundefreunde auf einem planungsrechtlich völlig unzulässigen Areal trainieren. Denn die Flächen westlich Aßlkofen gelten laut Plan als landwirtschaftlicher Grund - dabei ist doch der Hundesport eindeutig in den Bereich der Freizeit einzuordnen, das Areal müsste also umgewidmet werden. Genau übrigens, wie ein neben der Hundeschule liegender Bolzplatz, da auch das Bälletreten keine landwirtschaftliche Tätigkeit darstellt.
Die Freizeiteinrichtungen "können jetzt endlich legalisiert werden"
Damit Sportler - sowohl die Zwei- wie die Vierbeinigen - auch in Zukunft ihrem Hobby nachgehen können, hatte die Stadt Ende 2015 eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht. Knapp dreieinhalb Jahre später ist es nun soweit, die Freizeiteinrichtungen "können jetzt endlich legalisiert werden", sagte nun Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU).
Denn kritische Stellungnahmen hatte es laut Bauamt nicht gegeben. So erklärt die Regierung von Oberbayern als Bauaufsichtsbehörde, gegen die "geringfügige Inanspruchnahme von Flächen" durch eine "bereits bestehende Freizeiteinrichtung" habe man keine Einwände, da ja "keine weitere städtebauliche Entwicklung" dort vorgesehen sei.
Auch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt hat grundsätzlich keine Einwände gegen den geänderten Flächennutzungsplan, weist aber darauf hin, dass die Nutzung an sich ein Eingriff in Natur und Landschaft sei, der entsprechend ausgeglichen werden müsse - was aber erst über den Bebauungsplan geregelt wird.
Auch im Ausschuss gab es keine Kritik an der Änderung des Flächennutzungsplanes, sie wurde ohne Diskussion und Gegenstimmen dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.