Hohenlinden:Familie darf im Außenbereich bauen

Hohenlindens Gemeinderat erlässt eine Sondergenehmigung für ein Haus und eine Garage

Von Philipp Schmitt, Hohenlinden

Wer darf im Außenbereich in den Ortsteilen bauen und wer nicht? Seit Jahren sucht die Gemeinde Hohenlinden eine Antwort auf diese Frage zum brisanten Thema, mit dem sich der Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung befasst hat. Es ging dabei um den Bauantrag einer Familie aus Kronacker. Die will ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen - dafür braucht es aber den Erlass der Außenbereichssatzung - darum ging es nun.

Spannend war der Bauantrag auch deshalb, weil sich Hohenlinden Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH) wegen des möglichen Präzedenzfalls und der potentiellen Folgewirkung gleich gegen eine Außenbereichssatzung für das Einzelprojekt in Kronacker aussprach. Der zweite Bürgermeister Thomas Riedl (CSU) plädierte im konkreten Fall hingegen für die Außenbereichssatzung, um dort der Familie ein Domizil zu ermöglichen. Für Hohenlindener Verhältnisse ungewöhnlich war auch, dass ein Teil der ÜWH-Fraktion bei der Abstimmung dem Vorschlag Riedls folgte, und der Gemeinderat mit elf zu vier Stimmen für den Erlass der Außenbereichssatzung für nur ein Einfamilienhaus stimmte.

Widersprüche gab es in dieser Frage auch in der Einschätzung, ob eine derartige Außenbereichssatzung im Landratsamt überhaupt eine Chance auf Genehmigung hat: "Lasst es uns doch einfach mal probieren, schließlich sind wir für die Bauleitplanung in der Gemeinde zuständig", sagte Riedl dazu. Er habe zum konkreten Fall im Landratsamt bereits Gespräche unter anderem mit dem Landrat geführt, basierend darauf sehe Riedl im konkreten Einzelfall in Kronacker gute Chancen für die Genehmigung der Außenbereichssatzung - auch ohne Berücksichtigung der Nachbargrundstücke. Eben weil ein Bestandsgebäude auf dem Grundstück vorhanden ist.

Diese Aussage überraschte Maurer und die Geschäftsleiterin Martina Baumann, die bisher wohl davon ausgegangen waren, dass eine derartige Satzung für ein Einzelprojekt nicht genehmigungsfähig sei. In einer Mail an die Gemeinde habe die zuständige Stelle des Landratsamtes Ende April mitgeteilt, dass auch die Nachbargrundstücke bei einer Außenbereichssatzung betrachtet werden müssten und ein größerer Umgriff erforderlich sei: "Mir ist keine Außenbereichssatzung für nur eine Flurnummer bekannt", sagte Maurer dazu.

Der Gemeindechef und die Gemeinderätin Mechtild Maurer plädierten unabhängig davon für eine umfassendere Lösung und auf eine Gesamtbetrachtung des Ortsteils, der mit vier noch im Vollerwerb aktiven landwirtschaftlichen Betrieben bäuerlich geprägt und noch Außenbereich sei, wobei die Betonung durchaus auf dem noch lag. Der Gemeinderat habe früher bereits auf dem Weg zum Baurecht eine Gesamtbetrachtung für Kronacker gefordert und dazu auch einen Beschluss gefasst, der nun offenbar obsolet ist: "Wir sollten eine Lösung suchen, sie ist aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich", hieß es vom Bürgermeister und seiner Schwester. Eine Außenbereichsatzung für nur ein Grundstück und ein Haus sei ihrer Ansicht nach nicht sinnvoll.

Hildegard Fröhlich (ÜWH) forderte ein Gesamtkonzept für den Ortsteil Kronacker. Thomas Riedl beantragte die Fassung des Beschlusses einer Außenbereichsatzung ausschließlich für die zum Neubau benötigte Flurnummer - ohne Gesamtkonzept. Der zweite Bürgermeister erhielt für seine Sicht Unterstützung von der parteifreien Johanna Seitz, von Josef Neumeier (Bürgerliche), der "Einheimische, die im Außenbereich bauen wollen unterstützen" möchte.

Zuspruch gab es sogar von Gemeinderatsmitgliedern aus Maurers UWH-Fraktion. Werner Hirt (ÜWH) etwa regte trotz der Bedenken des Bürgermeisters und seiner Fraktionskollegen an, "es doch einfach mal mit einer Flurnummer zu versuchen". Die ÜWH-Vorsitzende Barbara Meyer sagte: "Das Landratsamt windet sich bei dieser Frage offenbar in alle Richtungen, also reichen wir den Antrag halt ein - mal sehen, wie das Landratsamt reagiert". Bürgermeister Maurer nahm den mehrheitlich gefassten Beschluss zur Kenntnis, er befürchte nun Folgeanträge durch den Präzedenzfall. Er wies darauf hin, dass sich die Antragsteller als Grundstücksbesitzer an den Kosten für die Außenbereichssatzung beteiligen müssten.

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