Hilfsverein:Brücke Ebersberg stellt Betrieb ein

Der soziale Hilfsverein wird sich zum Jahresende auflösen. Die Gründe sind bislang unklar. Doch steht fest, dass die Arbeit fortgeführt werden soll

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Entsprechende Gerüchte waren bereits in Umlauf, nun ist es Fakt: Die Brücke Ebersberg wird ihr Beratungsangebot zum Jahresende einstellen. "Ja, es stimmt. Wir haben die Verträge mit dem Landkreis gekündigt", sagt Geschäftsführer Ernst Weinzierl auf Nachfrage der Ebersberger SZ. Über die genauen Gründe wolle er allerdings nicht sprechen. Man arbeite aber daran, ein vergleichbares Angebot auf die Beine zu stellen, um die Arbeit des Sozialvereins fortzuführen.

Auch für straffällig gewordene Jugendliche gibt es Angebote

Die Ebersberger Einrichtung hilft seit mehr als 30 Jahren Menschen mit Handicaps, ihr Leben zu bewältigen. Außerdem werden Jugendliche, junge Erwachsene und Personen, die unter Betreuung stehen, unterstützt. "Wir versuchen Lösungen zu finden, die es unseren Klienten erlauben, in die Mitte der Gesellschaft zurückzukehren", heißt es vom Verein. Dazu zählen unter anderem ein Angebot für begleitetes Wohnen, das sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene richtet, die etwa von Obdachlosigkeit bedroht sind oder in schwierigen Familienverhältnissen leben. Die Rückführung von Langzeitarbeitslosen in ein geregeltes Berufsleben sowie niederschwellige Hilfen für Heranwachsende in persönlichen Krisen gehören ebenso zum Tätigkeitsbereich der Brücke. Außerdem steht der Verein straffälligen Jugendlichen bei der Erfüllung von richterlichen Weisungen zur Seite. Für Geschäftsführer Weinzierl ist ob der vielfältigen Aufgaben klar, dass das alles nicht einfach ersatzlos gestrichen werden kann. "Wir waren die unterste Schicht, die die Leute noch aufgefangen hat", sagt er. Ohne ein solches Angebot gehe es im Landkreis einfach nicht.

Auch deshalb soll die Arbeit der Brücke fortgeführt werden, in welcher Form das passiert, ist im Moment aber noch unklar. Denkbar wäre Weinzierl zufolge die Gründung eines neuen Vereins oder auch die Angliederung der Tätigkeit an das Jugendamt. Die zum Jahresende freigestellten Mitarbeiter jedenfalls sollen dem Geschäftsführer zufolge in das neue Angebot eingebunden werden. An dessen Konzeption werde derzeit gearbeitet.

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