Gymnasium Vaterstetten:Ärger von nebenan

Gym VAT wg. Erweiterung

Der Anbau des Gymnasiums soll anschließend an das rote Gebäude in der Bildmitte entstehen und in etwa genauso hoch werden.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Erweiterung der Schule soll bis 2023 fertig sein. Doch es scheint unsicher, ob der Zeitplan zu halten ist. Mehrere Nachbarn haben Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Das größte Gymnasium im Landkreis Ebersberg soll noch ein Stück größer werden, dies ist seit mehr als zwei Jahren Beschlusslage im Kreistag. Auch auf einen Zeitplan für die Erweiterung hat man sich bereits festgelegt, bis Anfang 2023 soll der Anbau fertig sein. Ob es wirklich so schnell geht, ist aber seit Montag dieser Woche unsicher, an diesem Tag ging eine Klage gegen die Baugenehmigung bei der Gemeinde Vaterstetten ein.

Eingereicht wurde diese von Anwohnern an der Rossinistraße, sie wären die künftigen direkten Nachbarn des neuen Gymnasiums-Flügels. Dieser soll die vor 16 Jahren in Containern auf dem Schulhof eingerichteten Behelfsklassenzimmer ersetzen. Im Osten des Schulgeländes ist ein vierstöckiger Neubau geplant, dieser soll an den bisherigen Ostflügel der Schule anschließen. In den oberen Geschossen des Neubaus sollen die fünften und sechsten Klassen unterkommen, genau wie neue Fachräume für die Naturwissenschaften. Den Keller und das Erdgeschoss wird laut Planung ein Saal für Sport und für Veranstaltungen einnehmen.

Bereits als im Juni der Bauausschuss des Vaterstettener Gemeinderates über die Baugenehmigung diskutierte - und ohne Gegenstimmen genehmigte - gab es Kritik der Anwohner. Diese, das ist aus den Reihen der Nachbarn auch aktuell wieder zu vernehmen, richte sich ausdrücklich nicht gegen die Erweiterung an sich. Man sehe die Notwendigkeit, dass die Schule ausreichend Platz und zeitgemäße Ausstattung gibt. Ein Problem haben die Anwohner aber mit der Größe beziehungsweise dem Standort des Anbaus direkt entlang der Rossinistraße.

Man habe seitens der Nachbarn bei der Gemeinde und beim Landkreis darum gebeten, den Neubau weiter in den Pausenhof zu versetzen, ist zu erfahren. Darauf habe man aber nur als Antwort bekommen, dass dies leider nicht möglich sei - ohne eine konkrete Begründung, warum nicht. Zumindest im Vaterstettener Bauamt hat der Bauherr, also der Landkreis, eine solche abgegeben: Laut Bauamtsleiterin Brigitte Littke gehe es darum, mit der Erweiterung einen möglichst nahtlosen Anschluss an den Bestand zu ermöglichen, weshalb der neue an den alten Teil der Schule angefügt werden soll.

Als Gemeinde und Baubehörde - Vaterstetten ist im Rahmen der sogenannten Großen Delegation auch für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig - habe man keine Wahl, sagt Littke. Denn der Plan erfülle die rechtlichen Anforderungen, zumindest was die Abstandsflächen angeht. Was die Anwohner nicht so sehen, sie beklagen, dass der Neubau zu einer unverhältnismäßigen Verschattung der nebenliegenden Wohnsiedlung führe. Im Bauamt verweist man stattdessen darauf, dass die nächsten Häuser mindestens 25 Meter vom neuen Ostflügel der Schule entfernt sein werden. Man habe dies sogar juristisch prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass keine sogenannten "Einmauerungseffekte" vorlägen.

Ebenfalls geprüft worden sei auch ein anderer Kritikpunkt der Anlieger: Der zunehmende Lärm durch mehr Verkehr. Die Nachbarn verweisen darauf, dass die neue Zufahrt des Schulparkplatzes nicht wie bisher gegenüber eines Garagenhofes sondern direkt gegenüber der Wohnhäuser liegen werde. Zudem sei insgesamt mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, schließlich wachse die Bevölkerung in Vaterstetten stetig und damit auch die Zahl der Schüler und Lehrer am Gymnasium. Dem gegenüber steht ein Gutachten, das die Gemeinde in Auftrag gegeben hat: Demnach würde, selbst wenn der gesamte Verkehr von der und zur Schule über die Rossinistraße geführt werde, es zu keiner Lärmbelastung kommen, die die Grenzwerte übersteigt. Zudem soll der Parkplatz nur bis 22 Uhr zu benutzen und danach von einer Schranke verschlossen sein.

Grundsätzlich gehe sie schon davon aus, dass die Genehmigung Bestand habe, sagt die Bauamtschefin "aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Für den Zeitplan für das Projekt habe die Klage direkt keine Folgen, es gebe keine aufschiebende Wirkung, sagt Littke. Der Landkreis dürfte also rein rechtlich mit dem Vorhaben wie geplant weitermachen - allerdings mit dem Risiko, dass das Gericht das Projekt eventuell stoppt oder Änderungen verfügt.

Was bei einem Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 22 Millionen Euro durchaus zu überlegen ist. Laut Landratsamt gibt es indes noch keine Strategie, wie hier weiter verfahren werden soll. Man habe die Klage und die Begründung noch nicht vorliegen, heißt es aus der Behörde.

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