Eine Menge Geld hat die Stadt Grafing in den vergangenen Jahren in die Renaturierung des Wieshamer Bachs gesteckt. Weniger, um der Natur zurückzugeben, was ihr einst genommen worden war, sondern vielmehr, um das nicht geringe Überschwemmungsrisiko im Norden der Stadt zu senken. Das Landesamt für Umwelt (LfU) ehrte Grafing dafür einst mit dem Sonderpreis „Kleine Maßnahmen – große Wirkung“ beim Wettbewerb „Ausgezeichnete Bäche“.
Da klingt es wie ein Treppenwitz, würde Grafing nun ausgerechnet in diesem Überschwemmungsgebiet neues Bauland ausweisen. Ein Witz, den der Wieshamer Josef Spitzl, in der Stadt eher unter seinem Firmennamen „Brennholzsepp“ bekannt, seit einigen Tagen per Großplakat an Ort und Stelle erzählt: „Hier soll mit einer Ausnahmeregelung im Hochwassergebiet – bereits mehrfach überschwemmt – Baugrund geschaffen werden!!! Wie kann das in heutiger Zeit sein, bei zunehmenden Großregenereignissen?“

Was auf dem Plakat „Hochwassergebiet“ heißt, firmiert im Baugesetzbuch als „Überschwemmungsgebiet“. Ist ein solches festgesetzt oder vorläufig gesichert, untersagen gleich mehrere Paragrafen den Bau von Gebäuden. Trotzdem, so impliziert es das Plakat, wolle die Stadt dort Baurecht schaffen. Und dies auch noch per Ausnahmeregelung. Spitzls Sorge, wie er im Gespräch mit der Ebersberger SZ erläutert: Bei Starkregen stehe schon heute ein halber Meter Wasser auf der Wiese des strittigen Areals. Das könne er mit einem „ganzen Haufen Fotos“ belegen. „Wenn da auch noch eine Bebauung hinkommt, läuft mir das Wasser in den Hof.“
Stutzig macht Spitzl insbesondere, dass das zuständige Wasserburger Wasserwirtschaftsamt das Areal in den vergangenen Jahren gleich dreimal vermessen habe. Den Vorwurf artikuliert Spitzl so direkt zwar nicht. Aber er schwingt hörbar mit: Wurde da vielleicht so lange gemessen, bis das Ergebnis passte? Bis das Bauland gerade knapp außerhalb des Überschwemmungsgebiets lag?
Das Wasserwirtschaftsamt weist alle Vorwürfe scharf zurück
Tobias Hafner, Leiter des Wasserwirtschaftsamts, weist derlei Gedankenspiele scharf zurück. Er versichert rundum „saubere“ Hintergründe. Tatsächlich hat es Hafner zufolge seit Sommer 2021 mehrere Messbesuche des Wasserwirtschaftsamts vor Ort gegeben. Aber: „Da ging es schlicht und einfach darum, eine Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes mit möglichst genauen Geländedaten durchzurechnen.“
Einen Großteil der relevanten Daten erhalte das Wasserwirtschaftsamt mittlerweile von Satelliten. Sie tasten die Erdoberfläche mit Radarwellen ab, Computerprogramme überführen die Radardaten in topografische Geländemodelle. „Aber an den für die Berechnung des Überschwemmungsgebiets neuralgischen Stellen messen wir auch händisch nach“, erklärt Hafner. „Erfahrungsgemäß ist das präziser.“ Eine weitere Neuberechnung sei nach dem Hinweis der Stadt Grafing über eine zwischenzeitliche Geländeauffüllung rund um die fortschreitende Renaturierung des Wieshamer Bachs durchgeführt worden. „Das hat aber nur um ein, zwei Zentimeter etwas geändert. Auch da sind wir absolut transparent“. Grafings Bauamtsleiter Josef Niedermaier bestätigt diesen Hinweis.
Der Rechtsweg steht dem Anwohner offen: Er kann Einwände formulieren und gegebenenfalls klagen
Ja, es könnte tatsächlich neues Bauland in Wiesham entstehen. Denn: „Schlussendlich kommen wir eben zu der Bewertung, dass das Areal außerhalb des Überschwemmungsgebiets liegt“, sagt Hafner. Den einen freut’s. Den anderen ärgert’s.
Der Rechtsweg steht Spitzl, wie immer in derlei Fällen, aber offen: Im nächsten Verfahrensschritt wird die Berechnung des Überschwemmungsgebiets im Ebersberger Landratsamt zur öffentlichen Einsicht ausliegen. Dagegen könnte Spitzl einen Einwand formulieren und gegen dessen etwaige Ablehnung auch klagen.
Von der auf dem Plakat angesprochenen Ausnahmeregelung war jedenfalls bislang in der Stadt noch keine Rede. „Warum auch?“, wie Bauamtsleiter Niedermaier klarstellt. „Liegt das Areal im Überschwemmungsgebiet, wird das Baurecht verwehrt. Liegt es außerhalb, schaffen wir das Baurecht.“

