Grafing:Tot sein kostet mehr

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Grafing hebt Friedhofsgebühren um 42 Prozent an

Das Sterben bleibt, zumindest rein finanziell betrachtet, weiter umsonst. Der Tod dagegen, mindestens die ersten zwölf Jahre, wird in Grafing bald teurer. In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat hat eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Für Gräber auf dem städtischen Waldfriedhof sind vom 1. Januar an pauschal 42 Prozent mehr zu bezahlen. Die Suche des Stadtrats nach neuen Geldquellen ist nicht der Grund. "Wir müssen beim Bestattungswesen eine Kostendeckung erreichen", erklärte Kämmerer Christian Bauer dem Stadtrat. Das sei Vorschrift. Konkret geht es um die Grabnutzungsgebühren sowie die Nutzungskosten der Aussegnungshalle.

Zuletzt war die Deckung der Kosten um knapp 70 Prozent gesunken. Hauptgrund seien generell gestiegene Kosten, erklärte Bauer. Habe der Gebührenbedarf für den Friedhof im Jahr 2011 noch bei gut 137 000 Euro gelegen, stehen in der Kalkulation für das Jahr 2016 bereits 174 500 Euro. Die Bestattungskosten sind darin nicht enthalten, da sie an die Angehörigen weiterverrechnet werden. Für die kommenden Jahre beziffert die Stadtverwaltung die jährlichen Kosten des Waldfriedhofs auf rund 193 000 Euro. Verglichen mit der Kalkulation aus dem Jahr 2011 ergibt sich eine Steigerung von 42 Prozent. Sie soll nun weitergegeben werden. Die 42 Prozent hören sich viel an, sind unterm Strich aber verhältnismäßig wenig: Kostete ein Familiengrab für die gesamte Laufzeit von zwölf Jahren bislang genau 700 Euro, so sind es vom nächstem Januar an 995 Euro. Die Gebühren für ein Urnengrab steigen von 420 Euro auf 600 Euro. Beträgt die Bestattungsgebühr aktuell noch 250 Euro, so sind es bald 355 Euro.

Einzige Abweichung von der Beschlussvorlage: Christiane Goldschmitt-Behmer (Grüne) schlug vor, die Kosten bei den Kindergräbern weniger stark anzuheben. Sterbe ein Kind, sei die Situation besonders hart. Statt den ursprünglich angedachten 107 Euro beschloss der Stadtrat 90 Euro. In dieser Sache ist der Beschluss eher symbolischer Art. Auf die Laufzeit bezogen entspricht dies pro Monat zwölf Cent weniger. Die neuen Gebühren gelten vom 1. Januar 2016 an und betreffen lediglich neue Gräber.

© SZ vom 14.07.2015 / thri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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