Jugendschutz:Grafing lockert Volksfestsatzung

Steinheben, Stoaheb'n Volksfest Grafing

Wer nicht selber Steine heben muss, sondern Masskrüge heben darf, kann dem Spektakel sehr entspannt zuschauen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Wegen der "guten Erfahrungen des letztjährigen Sicherheitskonzepts" geht es auf dem berüchtigten Grandauer Volksfest dieses Jahr wieder weniger streng zu.

Weil das Grafinger Volksfest an Alkohol-Eskapaden betrunkener Kinder und Jugendlicher nicht gerade arm war, hatte der Stadtrat vor einigen Jahren die Volksfestverordnung verschärft - für unter 16-Jährige sogar über das Jugendschutzgesetz hinaus. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag wieder aufgehoben.

Bislang durften sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nach 20 Uhr nicht mehr auf dem Festplatz aufhalten. Das sei, schrieb das Rathaus in der Beschlussvorlage, sowohl aus Sicht der Ebersberger Polizeiinspektion, als auch der des Jugendamts, nicht mehr nötig. "Insbesondere die guten Erfahrungen des letztjährigen Sicherheitskonzepts unter Beteiligung von Jugendschutz, Polizei und Security erlauben eine Lockerung der Volksfestverordnung."

Zwar hätten die unter 16-Jährigen das Festgelände in den vergangenen Jahren immer verlassen, heißt es weiter. "Jedoch wurde nur in seltenen Fällen der Heimweg angetreten." Vielmehr trafen sich die Jugendlichen anderswo im Stadtgebiet wieder. Dann sei es sinnvoller, die unter 16-Jährigen blieben unter Jugendschutz- und Polizeiaufsicht auf dem Festgelände.

Wer unter 16 Jahre alt ist, käme ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ohnehin nicht ins Festzelt. "Alkoholmissbräuche sind durch die Anhebung der zeitlichen Aufenthaltsgrenze auf 22 Uhr daher nicht zu befürchten." Die Mehrheit des Stadtrats folgte dieser Argumentation. Die neue Regelung tritt bereits zum Volksfest 2019 in Kraft.

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