Süddeutsche Zeitung

Eishockey:Fünf Ehemalige von "Red Society" auf der Anklagebank

Junge Anhänger des EHC Klostersee müssen sich wegen Angriffen auf gegnerische Fans und den Raub von deren Fahne in Grafing verantworten.

Aus dem Gericht von Selina Schaefer, Ebersberg

Es war beinahe schon eine harmonische Verhandlung, die da im Sparkassensaal stattfand: Fünf Jugendliche wurden in einer Schöffensitzung der schweren Körperverletzung sowie des schweren Raubs angeklagt. Alle Angeklagten gestanden ihre Taten und entschuldigten sich mehrmals bei den beiden Opfern, die die Entschuldigungen auch annahmen - und in den Verhandlungspausen wurde dann zusammen geraucht.

Die vier heute 21- bis 23-Jährigen sowie ein heute 30-Jähriger besuchten im November 2019 das Bayernliga-Eishockeyspiel des EHC Klostersee gegen den EC Pfaffenhofen im Grafinger Eisstadion. Das Spiel ging für die Heimmannschaft unzufriedenstellend aus, was wohl Provokationen der beiden Fanblocks nach sich zog. Nach Spielende lauerten die fünf jungen Männer, die damals Teil der Grafinger Fanvereinigung Red Society waren, mit hochgezogenen Kapuzen vor dem gegnerischen Fanbus zwei Männern auf, um ihnen ihre Fanmaterialien zu entreißen.

Einer der Angreifer rief "Fahnen her!" und "Gebt's uns euer Material!" Da die zwei Paffenhofener Fans - heute 24 und 25 Jahre alt und ebenfalls Teil einer Fangruppe, der "Lederhosenmafia" - natürlich nicht daran dachten, ihre Fandevotionalien sowie ihren Rucksack wehrlos herzugeben, kam es zu einer Schlägerei. Der 25-jährige Pfaffenhofener wurde dabei von einem der Angeklagten in den Schwitzkasten genommen, um an seinen Rucksack zu kommen. Ein anderer der Angeklagten gab zu, dem gegnerischen Fan dann ins Gesicht geschlagen zu haben. Ein dritter räumte einen Tritt gegen das Bein des Opfers ein. Und der mit dem Schwitzkasten gestand, den Kontrahenten zudem Richtung Unterkörper getreten zu haben.

Der Pfaffenhofener bekam auch mehrere Tritte gegen den Kopf, für die jedoch keiner verantwortlich gewesen sein will. Da es bereits dunkel war, könne der Pfaffenhofener den Täter auch nicht identifizieren, wie er erklärte: "Da war bloß ein Schuh und dann war's schwarz." Er erlitt Schürfwunden, Hämatome und litt zwei Tage an starken Kopf- und Kieferschmerzen. In dem Rucksack, den sie ihm entwendeten, befanden sich eine Powerbank, zwei Schachteln Zigaretten und mehrere Fahnen. Außerdem wurde ihm seine Cap und sein Fanschal gestohlen. Einige der Angeklagten seien danach auf ihn zugegangen und hätten Schmerzensgeld gezahlt, "damit ist die Sache für mich erledigt", erklärte er. "Für Leute, die sich über den Täter-Opfer-Ausgleich gemeldet haben, gegen die hege ich keinen Groll." Einzig die Frage, was mit der geklauten Fahne passierte, trieb ihn in der Verhandlung um.

Gleichzeitig mit dem Angriff auf den ersten Zeugen gingen die anderen beiden Angeklagten auf das zweite Opfer los. Als der 24-jährige, ein Schrobenhausener, wegrennen wollte, rutschte er aus und fiel auf den Boden, wo er versuchte, seinen Kopf vor möglichen Angriffen zu schützen. Der vierte Angeklagte riss ihm dort seinen Fanschal vom Hals, wobei er sich Rötungen am Hals sowie Schürfungen und Stauchungen am Handgelenk von dem Sturz zuzog. Der erste Angeklagte lief mit dem erbeuteten Schal davon.

Kurios wurde der sieben Stunden dauernde Prozess schließlich bei drei weiteren Zeugen, die ebenfalls Teil von "Red Society" waren und wohl nicht direkt am Geschehen beteiligt waren. Der Grafinger Zeuge forderte dabei Richter Markus Nikols Geduld besonders heraus, als er offensichtlich mehrmals haarscharf an Falschaussagen vorbeischrammte und angab, sich nicht mehr erinnern zu können - auch nicht an seine eigenen polizeilichen Aussagen. Mehrmaliges Nachfragen, ob gewisse Sachverhalte denn nun "zutreffend" seien oder nicht, brachte oft nur ein "Ich glaube schon" oder ein "Also eigentlich weiß ich gar nichts mehr" hervor. Der Richter stellte irgendwann zurecht fest: "Momentan kommt's mir so vor, als würde ich versuchen, Ihnen zu helfen nicht in eine Falschaussage reinzukommen."

Laut des Angeklagten habe es vor der Tat nur eine Absprache zur Abnahme der Materialien gegeben, niemals aber wegen Körperverletzung. Alle waren hochgradig alkoholisiert und hatten über den Nachmittag hinweg bis in den Abend mindestens sechs bis acht Halbe Bier getrunken. Der erste Angeklagte räumte auch ein, zusätzlich zum Alkohol zwei oder drei Joints konsumiert zu haben, habe aber den Drogen seitdem vollkommen abgeschworen. Zudem erbot er sich bei der Wiederbeschaffung des Fanmaterials zu helfen und beteuerte, sein Leben geändert zu haben: "Ich will kein Räuber sein."

Auch die anderen bereuten "zutiefst". So etwas dürfe nicht passieren, versicherten sie des Öfteren. Eine Anwältin sprach von einer "massiv gruppendynamischen Situation in der Ultra-Szene" und ihr Kollege betonte, es handelte sich um eine "einmalige Entgleisung" seines Mandanten. Die Anwälte hoben besonders das "Nach-Tat-Verhalten" positiv hervor. Alle fünf erhielten Stadionverbot in Grafing, hätten sich jedoch sowieso vollständig vom Eishockey abgewandt und würden keine Spiele mehr besuchen. Auch wenn drei der Angeklagten zum Teil schon mehrfach vorbestraft waren, hätten sie nach Meinung der Anwälte gute Sozialprognosen.

Da offensichtlich war, dass die Pfaffenhofener ihr Eigentum nicht freiwillig und nicht ohne Anwendung von Gewalt hergeben würden, alle Angeklagten alkoholisiert gewesen waren und es sich zudem um einen geringen Sachwert handelte, sah der Richter insgesamt einen minderschweren Fall. Das Urteil fiel dann deutlich geringer aus, als der Staatsanwalt gefordert hatte: alle erhielten zwischen zehn Monaten und eineinhalb Jahren auf Bewährung - einer nur sieben Monate nach Jugendstrafrecht - sowie drei zusätzlich 800 bis 1000 Euro Geldstrafe. Die Red Society ist mittlerweile aufgelöst. Am Ende blieb als einzig die Frage ungeklärt, wer den Kopftritt zu verantworten hatte.

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SZ vom 20.07.2021/koei
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