Es müssen heftige, chaotische Szenen gewesen sein, die sich an einem Abend im Februar 2025 rund um den Grafinger Stadtbahnhof abgespielt haben. Zwei größere Gruppen junger Menschen sind dort aneinandergeraten, warum eigentlich, das weiß keiner mehr so genau. Jedenfalls kam es zu allerhand Aggressionen, Geschrei, Drohungen, Prügeleien, sogar Messer und Pistolen waren im Spiel, manche Beteiligten flüchteten, andere rannten hinterher. Am Ende musste ein Großaufgebot der Polizei die Lage unter Kontrolle bringen.
Der mutmaßliche Höhepunkt dieser Ereignisse hat nun einen jungen Mann aus dem Landkreis vors Ebersberger Amtsgericht gebracht. Er hatte an jenem Abend in einer öffentlichen Tiefgarage mit einer Schreckschusspistole auf einen anderen Menschen geschossen. Allerdings verfehlte der damals 20-Jährige sein Ziel.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet daher: versuchte gefährliche Körperverletzung. Hinzu kommt, dass der Angeklagte gar keine Waffe besitzen, geschweige denn hätte mit sich führen dürfen. Das hatte das Landratsamt bereits drei Jahre zuvor wegen früherer Vorfälle untersagt.
Die Polizeibeamten hatten den 20-Jährigen noch an dem Abend vorläufig festgenommen, seine Pistole im Gebüsch gefunden und die Aussagen diverser Zeugen aufgenommen. Der Angeklagte versucht vor dem Jugendschöffengericht daher gar nicht, die Tat zu leugnen, sondern er schildert, wie es dazu kam, und gibt damit Einblick in eine gefährliche Szene.
Man habe sich eigentlich nur „ganz gemütlich“ treffen wollen, er und seine Freunde hätten Bier sowie Schnaps getrunken, erzählt der junge Mann. Auch einen Joint und Koks habe er an dem Tag konsumiert. Am Bahnhof sei dann aber eine andere, große Gruppe aufgetaucht, 15 bis 20 Leute, die Stress gemacht hätten. Zunächst sei er mit einem Freund weggefahren. Es klingt, als hätten sie sich aus der Schusslinie bringen wollen. Doch dann, so die Schilderung des Angeklagten, hätten sie erfahren, dass jemand befreundete Mädchen mit einer Schusswaffe bedroht habe und ein anderer „abgestochen“ worden sei. Also seien die beiden zurückgekehrt.
Anschließend sei er in die nahegelegene Tiefgarage gegangen, wo – angeblich – bereits seit längerer Zeit seine Schreckschusspistole deponiert gewesen sei. Er sei bereits selbst dreimal mit einem Messer verletzt worden, so der Angeklagte: „Diesmal wollte ich mich wehren können.“ Als er dann durch ein Türfenster einen Vertreter der gegnerischen Gruppe gesehen und dieser seinen Arm nach oben gehoben habe, habe er sofort geschossen. Ohne gezielt zu haben. „Ich dachte, er hätte eine scharfe Waffe, und wollte einfach Zeit gewinnen, um da wegzukommen.“
Fest steht: Getroffen hat der junge Mann mit seiner Gaspistole nicht den anderen Mann, sondern die Tür zwischen ihnen. Auf einem Foto ist die Schmauchspur deutlich zu erkennen. Und selbst das Opfer, das „ganz zufällig“ in diese Sache hineingeraten sein will, sagt, der Schütze habe wahrscheinlich einfach Panik gehabt. „Zum Glück hab’ ich die Tür in dem Moment nicht weiter geöffnet, sondern gleich wieder zugemacht.“
Fest steht aber auch: Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt, ganz im Gegenteil. Laut Jugendgerichtshilfe war er schon in jungen Jahren auffällig, was schließlich zu einer Einweisung in eine Kinderpsychiatrie führte. Es folgte eine Schulkarriere voller Wechsel und Abbrüche, auch sein Verhältnis zu den getrennt lebenden Eltern galt als sehr schwierig. Sein Vorstrafenregister listet unerlaubten Waffenbesitz, Drogen, Bedrohung und Körperverletzung auf. Und: „Er war nicht in der Lage, Hilfe anzunehmen“, sagt der Vertreter der Jugendgerichtshilfe.
Umso erstaunlicher ist die Wendung, die das Leben des jungen Mannes seit seiner Tat in der Tiefgarage genommen hat. Man könnte fast sagen: Sie wirkte für ihn selbst wie ein Warnschuss. Er hat eine stationäre Drogentherapie begonnen und inzwischen sogar erfolgreich beendet. „Er hat riesige Fortschritte gemacht“, sagt der Jugendgerichtshelfer, „er ist jetzt sehr höflich und gesprächsbereit.“
Momentan wohne sein Mandant bei der Mutter in München und warte auf einen Platz in einer therapeutischen WG, so der Verteidiger. In Aussicht stehe zudem eine Ausbildung in der Eventbranche. Doch wie beurteilt der junge Mann heute diesen dramatischen Abend? „Nüchtern betrachtet, war diese Situation total krass und absurd“, sagt er. Und dass er nie wieder in dieses Umfeld zurückwolle.
Auseinandersetzungen zwischen jungen Menschen seien am Bahnhof „ganz normal“ gewesen, sagt ein Café-Mitarbeiter vor Gericht. Eine Einschätzung, die auch ein als Zeuge geladener Ebersberger Polizist teilt. Viele Anwohner seien bereits ziemlich besorgt gewesen, deswegen habe die Polizei ihre Präsenz dort erhöht. „Inzwischen hat sich die Lage aber wieder beruhigt.“
Zumindest den Angeklagten dieser Verhandlung wird man in Grafing vermutlich nicht mehr antreffen. Das Gericht lässt den Vorwurf der Körperverletzung fallen, da er „nicht zweifelsfrei nachweisbar“ ist. Außerdem wird die positive Entwicklung des jungen Mannes gewürdigt, sodass am Ende nur eine einzige Konsequenz bleibt: die Auflage, den nächsten freien Platz in der therapeutischen WG sofort anzunehmen. Und dort mindestens ein Jahr zu bleiben.




