Süddeutsche Zeitung

Zwist um Fällaktion bei Grafing:Ja, ein Biotop kann seinen Schutzstatus verlieren

Im Kreis Ebersberg schwelt ein Konflikt zwischen dem Bund Naturschutz und der Unteren Naturschutzbehörde. Im Kern geht es um eine entscheidende Frage.

Von Korbinian Eisenberger, Grafing

Sie werden als kleinflächig, inselartig und ökologisch wertvoll beschrieben: Sogenannte Feldgehölze, nicht selten inmitten einer Wiese oder eines Feldes stehend, so klein, dass Verstecken spielen dort keinen Spaß machen würde. Ein solches Feldgehölz wurde Anfang der 1990er Jahre in der Nähe von Grafing unweit des Ortsteils Aßlkofen als schützenswertes Biotop kartiert. Nun, knapp 30 Jahre später, hat der Grundeigentümer im kartierten Areal 25 Bäume fällen lassen. In einem Biotop? Der Aufschrei folgte prompt. Anfangs richtete sich die Kritik gegen den Auftraggeber der Fällung. Mittlerweile steht ein anderer im Kreuzfeuer: Johann Taschner, der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg. Der kam nämlich zu der Einschätzung: Die Fällaktion war legal.

Hier scheiden sich die Geister. Dutzende Personen haben ihre Meinung kundgetan, in den Kommentarspalten im Netz und in den Leserbriefen der vergangenen Wochen war es das herausragende Thema. Behördenleiter Taschner selbst sah gar den Anlass, ein offenes Schreiben zu verfassen, in dem er die Entscheidung der Behörde mit dem Verweis auf Paragraphen und Artikel des Naturschutzgesetzes begründete. Weil sich das Feldgehölz über die Jahrzehnte zu einem Wald entwickelt habe, sei der Biotopstatus nicht mehr aktuell gewesen. "Leider hat uns der Grundbesitzer im konkreten Fall nicht hinzugezogen", so Taschner. "Das ist bedauerlich, aber nicht rechtswidrig und schon gar nicht strafbar." Taschners Leserbrief richtete sich auch an den Bund Naturschutz (BN). "Das Vertrauensverhältnis zum BN sehe ich nun in Gefahr."

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Der BN-Kreisvorsitzende Olaf Rautenberg erklärte - ebenfalls per öffentlichen Leserbrief - seine Unzufriedenheit über die Erklärung. Auf Nachfrage erläutert er nun seine Gründe. "Wer und nach welchen Kriterien legt fest, ob es sich hier um Wald (oder Feldgehölz) handelt. Wer ist für die Aktualisierung der Biotop-Kartierung zuständig? Warum werden kartierte Biotope nicht gepflegt, um ihren Schutzstatus zu erhalten? Warum wird das Wäldchen in Aßlkofen nicht in seinem ursprünglichen Biotop-Status wiederhergestellt?"

Die Fragen richten sich an Johann Taschner, der derzeit im Urlaub ist. Ende vergangener Woche ließ er auf SZ-Nachfrage wissen, dass zur Klärung dieser Unstimmigkeiten ein Termin mit "den Beteiligten" stattfinden soll, voraussichtlich Mitte oder Ende Juni. Rautenberg ist von dem Effekt eines Ortstermins wenig überzeugt, erklärt er. Eine Klage des BN schließe er zwar aus. Da es sich aus seiner Sicht um juristische Fragen handle, so Rautenberg, solle die Behörde den Fall juristisch prüfen lassen.

Kann ein Biotop seinen Schutzstatus verlieren? Hört man sich in sachkundigen Kreisen um, fällt die Antwort deutlich aus: Ja, das ist möglich und gängig, dies berichten sowohl Mitglieder des Bund Naturschutz und Förster aus anderen Landkreisen, die zwar das Waldgesetz kennen, nicht aber den Fall bei Aßlkofen - also unbeteiligt sind. Die weitgehende Übereinstimmung: Dass sich ein biotopisches Feldgehölz zu einem Wald nach dem Waldgesetz entwickelt, ist natürlich und üblich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Areal wie das in Aßlkofen irgendwann nicht mehr den Kriterien eines Biotops entspricht, ist nicht gering. Denn: Je höher und belaubter die Bäume in einem Biotop werden, desto weniger Sonnenlicht fällt auf den Boden. Die für das Biotop wichtigen Tiere, Kräuter, Sträucher und Feuchtgebiete werden ohne Licht weniger - so lange, bis ein Biotop keines mehr ist. Um den Biotop-Charakter wiederherzustellen, kann es gar nützlich sein, einzelne oder mehrere Bäume zu fällen. Ob die Aktion in Aßlkofen zu viel des Guten auf einmal war? Wahrscheinlich ja. Für die Untere Naturschutzbehörde aber zu wenig für rechtliche Schritte.

Ob die Rückwandlung zum Biotop Teilmotiv der Fällaktion war? Der Eigentümer hat sich bisher nicht dazu geäußert. Taschner ließ jedoch wissen, dass es dem Mann vor allem um die Sicherung eines angrenzenden Radwegs ging. Auch hierzu ist einiges zu erfahren, hört man sich unter unbeteiligten Naturschützen, Förstern und Privatwaldbesitzern in Bayern um. Grundsätzlich gilt: Stellt ein Baum eine Gefahr für Menschen dar, hat die Verkehrssicherung Vorrang vor dem Arten- und Biotopschutz. Dann muss der Baum entfernt oder gestutzt werden, auch wenn auf diese Weise ein geschützter Vogel seinen Lebensraum verliert.

In den vergangen Jahren häuften sich in Bayern gar die Klagen und Beschwerden von Waldbesuchern, denen die Wege nicht gut genug gesichert oder ausgeschnitten waren. In Aßlkofen ist bekannt, dass acht der 25 Bäume vom Eschentriebsterben befallen waren und auf den Radweg zu stürzen drohten. Unklar bleibt, warum der Harvester zusätzlich 15 gesunde Laubbäume umsägte. Die Antwort kann wohl nur der Eigentümer geben.

Viele Fragen sind offen in dieser Angelegenheit. Ähnlich wie bei der geplanten Fällung einer 300 Jahre alten Eiche, die ebenfalls bei Grafing steht. Das Staatliche Bauamt Rosenheim will dort eine Straße bauen und hat massive Proteste gegen sich. Wie so oft in Naturschutzangelegenheiten wird in beiden Fällen eine emotionale Debatte mit rauem Ton geführt.

In Aßlkofen gibt es eine erste Annäherung. Olaf Rautenberg erklärt, dass die Zusammenarbeit mit Taschners Behörde vor den Unstimmigkeiten "eigentlich immer sehr gut gewesen" sei. Klar ist: Nach Baumfällarbeiten wie diesen ist der Aufschrei oft sehr laut. In Bayern gibt es jedes Jahr Hunderte kleinere und größere Beispiele. In den ersten Wochen und Monaten hinterlassen manche Eingriffe regelrechte Schlachtfelder. Zerstörerisch wirkende Bilder, die eher mit Frevel assoziiert werden, als mit Vorteilen. Zunächst denkt niemand an die Chance auf Erleuchtung eines Biotops im Schatten seiner selbst.

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Quelle:
SZ vom 30.06.2020/koei
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