Glonn:Schon zu viele Häuser

Verwaltungsgericht München in Glonn

Auf diesem Hügel bei Glonn gibt es ein paar Häuser und viele Wiesen. Daran wird sich in nächster Zeit auch nichts ändern.

(Foto: Wieland Bögel)

Eine angebliche Splittersiedlung westlich von Glonn darf nicht wachsen

Von Wieland Bögel, Glonn

Es ist eine idyllische Szenerie auf dem kleinen Hügel westlich von Glonn. Die Endmoränenlandschaft schält sich aus dem Morgennebel, oben auf dem Hügel stehen ein paar Häuser und über den gepflegten Rasen im Hintergrund surrt friedlich der Mähroboter. Dass der in Zukunft nicht noch mehr zu tun bekommt, hat nun das Verwaltungsgericht beschlossen. Denn dieses untersagte, dass auf der Anhöhe weitere Häuser gebaut werden dürfen.

Dies hatte die Besitzerin eines der Grundstücke auf dem Hügel beantragt, mit der Begründung, dass dort ja schon andere Häuser gebaut werden durften. Gemeinde und Landratsamt lehnen das Vorhaben dagegen ab und bekamen nun Unterstützung vom Verwaltungsgericht. Gerade weil dort bereits sechs Häuser stehen, seien weitere Gebäude auf dem Hügel abzulehnen, sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl. Denn die Häuser auf der Anhöhe seien kein Teil irgendeines Ortes, die nächste Bebauung sei ein etwa 100 Meter entferntes Gewerbegebiet, so dass es sich eindeutig um eine sogenannte Splittersiedlung handele. Jedes weitere Haus dort würde diese Zersiedelung im Außenbereich weiter verstärken, so die Vorsitzende. Das würde schädliche Auswirkungen auf die Landschaft und sei deshalb zu verhindern.

Der Anwalt der Klägerin argumentierte, dass sich nicht um eine Splittersiedlung handele. "Die liegt nur vor, wenn es unerwünscht ist", und für die bestehenden Häuser gebe es einen Bebauungsplan. Er verwies außerdem auf den Flächennutzungsplan der Gemeinde Glonn. Dieser spreche nicht gegen die angebliche Splittersiedlung und ihre eventuelle Erweiterung, so der Advokat, die Flächen seien längst nicht mehr als landwirtschaftlich eingetragen.

Dies sei zwar richtig, bestätigte Reinhard Brilmayer vom Glonner Bauamt, dennoch lasse sich aus dem Flächennutzungsplan alleine kein Baurecht ableiten. Ganz grundsätzlich sei die Gemeinde nicht gegen eine weitere maßvolle Erweiterung der Siedlung auf dem Hügel, für Brilmayer sind bis zu vier weitere Häuser denkbar. Allerdings sei dazu zunächst ein Bebauungsplan nötig und einen solchen habe die Gemeinde Glonn für das betreffende Gebiet eben bisher nicht erstellt. "Wir sehen da schon Planungsbedarf", erläuterte Brilmayer. Solange es aber den Plan nicht gebe, müsse der Hügel weiter als unbebaubarer Außenbereich gelten. Zudem sei das Grundstück der Klägerin nicht erschlossen. Zwar führt derzeit ein Kiesweg daran vorbei, doch den darf es eigentlich gar nicht mehr geben: Die Schotterpiste wurde nur für den Bau des jüngsten Hauses auf dem Hügel angelegt und sollte danach zurückgebaut werden.

Das Gericht bezweifelte, dass es überhaupt in absehbarer Zeit möglich ist, weitere Häuser auf dem Hügel zu genehmigen. "Das ist ganz deutlich ein reiner Splitter", befand Richter Josef Beil. Dies hänge nicht davon ab, ob die bestehenden Häuser nun erwünscht oder unterwünscht seien, "es ist einfach kein Ortsteil". Ob die Gemeinde Abhilfe schaffen könnte, sei unsicher, "hier einen Bebauungsplan zu machen, könnte schwierig werden", so Beil. Auch Dürig-Friedl meinte: "Es ist nichts, was nach einer Planung der Gemeinde schreit." Eine solche "entspricht nicht der geltenden Rechtsprechung", wonach eine Notwendigkeit nachzuweisen ist. Sicher war sich das Gericht über die aktuelle Machbarkeit von Neubauten auf dem Hügel: "Derzeit gibt es Nichts."

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