Landgericht:Getränkemarkt-Räuber trotz drei Promille vollumfänglich schuldfähig

Gericht Köln

Symbolfoto.

(Foto: dpa)

Nach dem Überfall in Markt Schwaben wird der Täter vor dem Münchner Landgericht zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Aus dem Gericht von Andreas Salch, München

Ein 28-jähriger Speditionsarbeiter aus Erding, der im Mai vergangenen Jahres versucht hat einen Getränkemarkt in Markt Schwaben auszurauben, ist vor dem Landgericht München II zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ein Kassierer, dem der Angeklagte eine Gaspistole aus kürzester Entfernung an den Kopf hielt, ist seit der Tat traumatisiert. Ebenso die Abteilungsleiterin, die in unmittelbarer Nähe des Kassierers stand.

Gegen 18 Uhr am 12. Mai 2018 hatte der Speditionsarbeiter ganz in Schwarz gekleidet den Getränkemarkt betreten. Auf dem Kopf trug er eine schwarze Sturmhaube. Obwohl der 28-Jährige völlig betrunken war, zeigte er keine Ausfallerscheinungen. Nach den Worten eines Gerichtsmediziners ist der Erdinger seit vielen Jahren schwer alkoholabhängig. Zur Tatzeit hatte er eine Blutalkoholkonzentration von knapp drei Promille. Außerdem hatte er zuvor Amphetamin konsumierte.

In einer Hand hielt der 28-Jährige einen roten Hundekotbeutel. In diesen hätte der Kassierer die Einnahmen in Höhe von rund 2500 Euro stecken sollen. Doch er weigerte sich, da er glaubte die Waffe des Angeklagten sei nicht echt. Es handelte sich um eine CO₂-Pistole. Im Magazin befanden sich 21 Stahlkugeln. Die Pistole soll defekt gewesen sein. Als der 28-Jährige den Kassierer damit bedrohte, holte dieser mit einem Handscanner aus.

Mit der Waffe in der Hand vorbei an spielenden Kindern

Kurz darauf ertönte eine Glocke am Eingang des Getränkemarktes. Der Speditionsarbeiter glaubte es sei eine Alarmglocke und lief schnell davon. Trotz seiner erheblichen Alkoholisierung sei der 28-Jährige zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen, denn er habe keiner Ausfallerscheinungen gezeigt, so ein Gerichtsmediziner. Beim Weglaufen war der Speditionskaufmann laut Zeugen nicht einmal ins Stolpern geraten.

Als er mit seiner Waffe in der Hand durch ein nahegelegnes Wohngebiet rannte, in dem zu diesem Zeitpunkt noch Kinder spielten, alarmierten Anwohner die Polizei. Es habe "Riesenaufruhr" gegeben, berichtete ein Polizeibeamter bei seiner Vernehmung.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kritisierte in ihrem Plädoyer das Gericht dafür, dass es dem Angeklagten am ersten Verhandlungstag angeboten hatte, im Fall eines umfassenden Geständnisses zu einer Haftstrafe von nicht weniger als vier und nicht mehr als viereinhalb Jahren zu verurteilen. Dieses "Angebot der Kammer" sei angesichts der erdrückenden Beweislage nicht zwingend notwendig gewesen, so die Staatsanwältin.

Sie sprach von einem "Geschenk der Kammer" für den Angeklagten und forderte vier Jahre und sechs Monate Haft sowie die Unterbringung des Speditionsarbeiters in einer Entziehungsanstalt. Der Verteidiger des 28-Jährigen, Rechtsanwalt Gerhard Bink, plädierte auf vier Jahre Haft. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, der Antrag seines Anwalts sei "in Ordnung".

Bei der Urteilsbegründung verteidigte die Kammer ihr Vorgehen. Der Vorsitzende Richter, Stefan Weickert, erklärte unter anderem, dass ein Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Verkürzung eines Verfahrens nicht anrüchiges an sich habe. Neben der Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung ordnete die Kammer die Unterbringung des 28-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.

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