Gemeinderat Aßling:Eine Prüfung für die Vögel

Landratsamt und LBV fordern Artenschutz auf dem Aßlinger Sport- und Freizeitgelände

Von NATS, Aßling

Mit der Planung des Sport- und Freizeitgeländes südlich von Aßling kann es weitergehen. Das stellte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend fest. Änderungen am neuen Flächennutzungsplan sind trotz einer vorzunehmenden Artenschutzprüfung nicht notwendig.

Knapp einen Monat war der Planentwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Eine Übersicht der Verwaltung zeigt: Von Seiten der Bürger sind keine Stellungnahmen bei der Gemeinde eingegangen, auch von den meisten Behören oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange gab es nur wenige Einwände. Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht hingegen bestehen hinsichtlich der Planung ein paar Bedenken, wie das Landratsamt Ebersberg der Gemeinde mitteilte.

So handle es sich bei den an das Planungsgebiet angrenzenden Flächen um Bodenbrüterhabitate. "Die Artenschutzkartierung listet in diesem Bereich mehrere Nachweise der Feldlerche und des Kiebitz auf", heißt es in einem Schreiben an die Gemeinde. Die Kulissenwirkung durch die Errichtung von Lichtmasten und Gebäuden, unsteter Lärm und Bewegung bei Fußballspielen und Training werde im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachgutachten nicht ausreichend gewürdigt.

Die Verwaltung entschied sich daraufhin, der Bitte des Landratsamts nachzugehen und ein Angebot eines Fachbüros für die Erstellung einer vertieften artenschutzrechtlichen Prüfung einzuholen, dessen Beauftragung das Gremium um Bürgermeister Hans Fent (parteilos) später beschloss.

Auf diese Weise folgte die Gemeinde auch der Forderung des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) nach einer solchen Prüfung. "Der LBV sieht das neue Planungsvorhaben sehr kritisch", heißt es in der Stellungnahme. "Da insbesondere bei bodenbrütenden Vogelarten durch ständige Bestandsabnahmen seit vielen Jahren ein Besorgnis erregender Tiefstand erreicht ist, muss nachgebessert werden", so der LBV weiter.

Die Ergebnisse der Prüfung durch das Fachbüro sind in das nachfolgende Bebauungsplanverfahren einzuarbeiten, die Kosten liegen bei knapp unter 3700 Euro. Das Leistungsbild umfasst dabei fünf Begehungen an verschiedenen Zeiten, inklusive Kartierungen, die Abgabe des Berichts erfolgt im Herbst.

Änderungen für die geplante fünfte Änderung des Flächennutzungsplans zieht dies jedoch nicht nach sich. "Da es sich bei den möglichen Auswirkungen nur um zusätzliche beziehungsweise vorgeordnete Ausgleichsmaßnahmen handelt und die Planung selbst nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, kann das hier vorliegende Bauleitverfahren weitergeführt werden", erklärte die Verwaltung nach Beurteilung der Stellungnahmen.

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