Geflügelpest in Ebersberg:Hausarrest für Hühner

Zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Ebersberg wird ab Samstag, 13. März, eine Stallpflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat das Umweltministerium dies aktuell für alle Risikogebiete in Bayern veranlasst - unabhängig davon, ob in diesen Gebieten schon Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind.

Daher sind im Landkreis Ebersberg ab Samstag, 0 Uhr, alle Halter von Geflügel - sowohl private als auch gewerbliche - verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung des Geflügels muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen erfolgen, welche aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist ab Freitag im Amtsblatt einzusehen.

© SZ vom 12.03.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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